Verschärfungen gelten ab 2021

Bundesrat stimmt Düngeverordnung zu

Am Freitag hat der Bundesrat der neuen Düngeverordnung zugestimmt - unter der Bedingung, dass die Länder bis Ende des Jahres Zeit zur Ausweisung von besonders belasteten Gebieten erhalten.

Am Freitag hat der Bundesrat der neuen Düngeverordnung zugestimmt - unter der Bedingung, dass die Länder bis Ende des Jahres Zeit zur Ausweisung von besonders belasteten Gebieten erhalten. So hat es der Bundesrat unmittelbar nach dem Beschluss in einer Pressemitteilung formuliert. Setzt das Bundesministerium diese Änderungsmaßgabe um, kann es die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und wie geplant am Tag darauf in Kraft treten lassen.Der Kompromiss bedeutet, dass die zusätzlichen Verschärfungen der Düngeregeln in den Roten Gebieten nicht unmittelbar, sondern erst vom 1. Januar 2021 an gelten. Die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Übergangsfristen erfolgte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Sie beruht auf einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.

Bei Weitem nicht zufrieden

In der Begründung betont der Bundesrat, die Verlängerung setze ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie diene auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder. In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat allerdings auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung aus fachlicher und rechtlicher Sicht hin. Die Zustimmung habe er nur deshalb nicht an eigentlich notwendige Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden.

Die Entschließung zeigt detailliert die Defizite der Verordnung auf und bittet die Bundesregierung, im Benehmen mit den Ländern durch künftige Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen.

Kompromissvorschlag angenommen

Das Saarland hatte einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der sich letztlich als mehrheitsfähig herausstellte: Die Länder stimmten der Düngeverordnung ohne Änderungen zu und erreichten im Gegenzug, dass die besonders strengen Vorschriften in den Roten Gebieten erst zur Jahreswende gelten. Die Länder haben bis Ende des Jahres Zeit, die Roten Gebiete neu auszuweisen. Dabei soll auch die Binnendifferenzierung verpflichtend angewendet werden. Die Landwirte haben damit etwas mehr Zeit, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten.

Die Bundesregierung hatte erst gestern von der EU-Kommission grünes Licht für den Kompromiss bekommen.

Mit der jetzigen Entscheidung gelten die Absenkung des Düngebedarfs um 20 % im Betriebsdurchschnitt, die schlagbezogene Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngemitteln, die längeren Sperrfristen für die Grünlanddüngung und von Festmist sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung erst ab Januar 2021. Die anderen Maßnahmen, die für alle Flächen gelten, müssen hingegen wohl schon ab Herbst zur Anwendung kommen.

Verschiebung zu riskant

Bis zuletzt war darüber spekuliert worden, dass die von der CDU und der FDP regierten Länder die Entscheidung zur Düngeverordnung platzen lassen könnten. Eine Verschiebung der Entscheidung hätte aber vermutlich bedeutet, dass die EU-Kommission tatsächlich ihre Drohung in die Tat umgesetzt hätte, die in Rede stehenden Strafzahlungen von rund 850.000 € pro Tag einzufordern.

Rukwied: Chance für Korrekturen vertan

Aus Sicht von DBV-Präsident Joachim Rukwied ist der Beschluss ein falsches Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft: Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr möglich. Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen“, kritisiert Rukwied.

Bund und Länder hätten die Verordnung im Eiltempo und ohne fachliche Diskussion und Abwägung durchgeboxt. „Die Chancen für notwendige Korrekturen wurden vertan“, sagt Rukwied.

Mehr Dokumentation und Auflagen

Ganz ähnlich die Einschätzung von WLV-Präsident Hubertus Beringmeier: „Jetzt kommt es darauf an, den Blick nach vorne zu richten und notgedrungen das Beste aus der schwierigen Situation zu machen“. Der WLV begrüßt, dass es immerhin gelungen ist, Verschärfungen in nitratbelasteten Gebieten, wie das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung und die Reduzierung der maximal zulässigen Stickstoffdüngung um 20 %, erst 2021 in Kraft treten zu lassen. Für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten darüber hinaus praktisch ab sofort neue Dokumentationspflichten und schärfere Abstandsauflagen zu Gewässern.