Bundesrat beschließt Pelztierhaltungsverbot

Schleswig-Holstein hatte eine Initiative für ein Verbot der Haltung von Pelztieren in den Bundesrat eingebracht. Bestehenden Betrieben soll eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt werden.

"Ich freue mich über die Unterstützung der Bundesländer, die Haltung und das Töten von Pelztieren, die zur Pelzgewinnung genutzt werden, zu verbieten", erklärte Bundesminister Christian Schmidt.

"Die Pelztierhaltung steht seit Jahren in der öffentlichen Kritik und unter unserer Beobachtung. Offenbar ist es auch durch die Festlegung von neuen Anforderungen an die Pelztierhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht gelungen, eine tierschutzgerechte Haltung sicherzustellen. Nach unseren Informationen werden diese von den Betrieben häufig nicht beachtet. Was am Ende der beste Weg ist, um ein solches Verbot rechtlich umzusetzen, ist im Detail noch zu prüfen", so Schmidt weiter.

Zentraler Grundsatz des Tierschutzgesetzes für alle Bereiche der Tierhaltung ist: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Da ein Pelzmantel kein elementares Grundbedürfnis ist, besteht auch kein Grund zum Halten und Töten von Tieren zur Pelzgewinnung. In Deutschland ist die Anzahl der Pelztierfarmen schon seit Jahren zurückgegangen. Es bestehen derzeit noch neun Betriebe.

Einige europäische Staaten wie Österreich, Kroatien und England haben die Pelztierhaltung inzwischen ganz oder teilweise verboten. Auch in den Niederlanden sollen bis 2024 alle Nerzfarmen geschlossen werden.