Blauzungenvirus

BTV8: Verbringungsregeln für Kälber gelockert

Kälber von grundimmunisierten Kühen dürfen seit dem ersten April ohne Blutuntersuchung verbracht werden.

Die Bundesländer haben sich auf erleichterte innerstaatliche Verbringungsregeln für Kälbern aus Blauzungen-Restriktionsgebieten geeinigt:

Kälber dürfen ab sofort verbracht werden, wenn das Muttertier mindestens 28 Tage vor der Geburt grundimmunisert wurde und das Kalb die Biestmilch des eigenen Muttertiers unmittelbar nach der Geburt erhalten hat.