Borken: Geringe Nitrat-Werte werden belohnt

Im Kreis Borken wird beim Gewässerschutz auf die Eigenverantwortlichkeit der Landwirte gesetzt. Eine Prämie von 200 €/ha soll die Bauern motivieren, im Wasserschutzgebiet beim Herbst-Nmin-Wert unter 45 kg/ha zu kommen.

Seit 2011 basiert die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Kreis Borken auf einem neuen Konzept. Unter Einhaltung von vorgegebenen verbindlichen Regeln (etwa Anbau winterharter Zwischenfrüchte) wird weiter auf Freiwilligkeit gesetzt, allerdings hat die Eigenverantwortlichkeit einen höheren Stellenwert bekommen. Die Landwirte entscheiden selbst, welche Maßnahmen sie zur Gewässerschonung umsetzen.

Zielwert: 45 kg/ha Nitrat

Als Maßstab für die Nitratauswaschung und die Auszahlung der Fördermittel wird der Herbst Nmin-Wert im Boden in 0 bis 90 cm Tiefe herangezogen. Er wird zu Beginn der Sickerwasserperiode (in der Regel zwischen 15. Oktober und 1. November) innerhalb eines nur zweiwöchigen Zeitfensters auf einzelnen Schlägen ermittelt. Im Konzept 2020 ist für den Herbst Nmin-Wert ein Zielwert formuliert: 45 kg/ha im Betriebsmittel für die Schläge im Wasserschutzgebiet für die Jahre 2011 bis 2013. Wird dieser Zielwert unterschritten, erhält der Landwirt eine Erfolgsprämie von 200 €/ha.

Zwischenfruchtanbau
Winterharte Zwischenfrüchte binden mineralisierten Stickstoff nach der Hauptkultur bis ins Frühjahr im Aufwuchs und schützen somit vor der winterlichen Auswaschung. Projekte belegen, dass früh ausgesäte Zwischenfrüchte den besten Erfolg bei der Nitratbindung zeigen. In Einzelfällen, etwa nach später Silomaisernte, sollten Landwirte mit den Beratern klären, ob und mit welchen Anbaumethoden die Einbringung der Zwischenfrucht aus Sicht des Gewässer- schutzes sinnvoll ist.


Der Zielwert wurde auf der Grundlage von Gutachten unter Berücksichtigung der standörtlichen Gegebenheiten ermittelt, um die Nitratauswaschung ins Grundwasser zu reduzieren. Der mineralisch vorliegende Anteil des Bodenstickstoffs (Nmin, insbesondere Nitrat), der nach der Ernte der Hauptfrucht im Boden verbleibt und nicht durch eine Zwischenfrucht (oder zweite Hauptfrucht) von den Pflanzen aufgenommen wird, kann über das Sickerwasser ins Grundwasser verlagert werden.

Je mehr Nitrat verlagert wird, desto höher fällt die Nitratkonzentration im Grund- bzw. im Trinkwasser aus. Für das Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 50 mg/l Nitrat, der nicht überschritten werden darf. Um den Grenzwert langfristig zu halten, ist es notwendig, den Nmin-Zielwert im Herbst auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf 30 kg/ha abzusenken. Die Absenkung soll in Dreijahresschritten bis 2020 erfolgen. Unterschreitet der Landwirt den Zielwert ab 2020, wird die Erfolgsprämie von 200 €/ha gezahlt.

Erste Erfahrungen ab 2011

Erste Erfahrungen bei der Umstellung der Kooperationsarbeit auf das Konzept 2020 zeigen, dass sich die Teilnahmequote seitens der Landwirtschaft auf etwa demselben Niveau bewegt wie in den Vorjahren. 2011 haben rund die Hälfte der Teilnehmer (die etwa die Hälfte der Fläche in den Wasserschutzgebieten bewirtschaften) den Zielwert des Herbst-Nmin-Wertes unterschritten; einige haben ihn nur knapp verfehlt. Gerade auf Ackerflächen (mit anschließendem Zwischenfruchtanbau) und auf Grünland war die Erfolgsquote gut. Auch auf einzelnen Maisflächen waren die Reststickstoffmengen niedrig, allerdings gab es hier auch deutlich erhöhte Werte. Dr. Maria Vormann