Bis 40 km/h bleibt alles beim Alten

Lohnunternehmer und Landwirte können aufatmen: Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie vom Güterkraftverkehrsgesetz verschont.

Für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h plant das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Ausnahmeregelung im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Damit sollen diese Fahrzeuge dauerhaft von der Anwendung der Vorschriften des GüKG ausgenommen werden.

Diese Ausnahmenregelung ist besonders für Lohnunternehmer wichtig, da seit dem 1. Juni 2017 alle Transporte von Lohnunternehmern als gewerblich eingestuft werden – selbst wenn es sich um landwirtschaftliche handelt. Damit hätten sie den Vorschriften des GüKG unterlegen. Für Lohnunternehmer und Landwirte ein erheblicher bürokratischer und finanzieller Mehraufwand. Zurzeit ist diese Regelung jedoch bis zum 31. Mai ausgesetzt.