Biopatente eingegrenzt

Mit der Verabschiedung der Novelle zum Patentgesetz hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche auch die rechtliche Untersagung bestimmter Biopatente klargestellt. Gemäß dem neuen Patentgesetz dürfen Pflanzen und Tiere nicht als geistiges Eigentum anerkannt werden, wenn sie ausschließlich durch „im Wesentlichen biologische Verfahren“ gezüchtet worden sind. Dies gilt auch für die betreffenden Produkte.

Nicht betroffen ist die Grüne Gentechnik, weshalb transgene Pflanzen oder Tiere nach wie vor patentiert werden dürfen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Änderung als „wichtiges Signal im Kampf gegen Patente auf Pflanzen und Tiere“. Mit dieser werde klargestellt, dass das – für im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren bestehende – Patentverbot auch für daraus gewonnene Pflanzen und Tiere sowie das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material wie Saatgut, Sperma, Eizellen und Embryonen gelte. Aigner kündigte an, das Bundeslandwirtschaftsministerium werde sich auf EU-Ebene weiter mit Nachdruck für eindeutige Regelungen einsetzen.

Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter der Grünen, warf der Koalition Mutlosigkeit vor. Mit dem jetzt beschlossenen Patentgesetz blieben überzogene Biopatente wie das Sonnenblumen- oder Chili-Patent auf nationaler Ebene weiterhin möglich, kritisierte Ebner.