Biogas stand natürlich auch in diesem Jahr dick über der 21. NRW-Biogastagung auf Haus Düsse. Doch viele der Vortragsthemen betrafen die gesamte Landwirtschaft, insbesondere Tierhalter. Gut 130 Personen waren auf Einladung von Landwirtschaftskammer und EnergieAgentur NRW zur 21. NRW-Biogastagung ins Landwirtschaftszentrum Haus Düsse gekommen. Hier hörten sie folgendes Fazit der Experten: Biogasanlagen können der Landwirtschaft helfen, die im Klimaschutzgesetz (KSG) geforderten Klimaziele zu erreichen. Grundvoraussetzung aber sind passende Rahmenbedingungen.
Jetzt aktiv einmischen
Da in diesem Jahr im Nachgang zum KSG viele Gesetze auf dem Prüfstand stehen oder neu formuliert werden, sollten Landwirte sich jetzt an der politischen Meinungsbildung beteiligen, zeigen, was geht, aber auch was es kostet. „Ich stehe hier, weil die Diskussion in diesem Jahr geführt wird“, sagte Martin Strobl von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Hendrik Becker, Vizepräsident des Fachverbandes Biogas forderte: „Die Politik muss jetzt den passenden Rahmen setzen.“ Und Roland Schulze Lefert, Landwirtschaftskammer NRW, ergänzte: „Der Klimaschutz muss für die Landwirtschaft jetzt das Thema Nummer eins werden. Sonst fällt er uns 2030 böse auf die Füße.“
Laut Klimaschutzgesetz, so Caroline Labonte, Landwirtschaftskammer NRW, muss die Landwirtschaft ihren Treibhausgas(THG)- Ausstoß bis zum Jahr 2030 jährlich um rund 1 Mio. t CO2-Äquivalent senken. Einfach wird das nicht. Noch gibt es keine konkreten Vorgaben. Eine Maßnahme könnte laut BMEL die Ausweitung der Wirtschaftsdüngervergärung sein.
Bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern wird zukünftig nicht die Energiegewinnung, sondern der Klimaschutz im Vordergrund stehen. Die Güllevergärung ist gegenüber der offenen Güllelagerung ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz, sagte Strobl. Methan- und Stickstoffverluste sinken. Biogasanlagen könnten also zukünftig die Dienstleistung Klimaschutz für die Tierhaltung anbieten. Wird die Gülle zusätzlich im Injektionsverfahren oder mit Güllegrubbern ausgebracht, sinken die Stickstoff- und insbesondere die Ammoniak-Verluste weiter. „Wir werden jetzt möglichst viele einzelbetriebliche Bewertungen durchführen. Damit bekommen wir eine Basis, auf der Förderprogramme aufbauen können“, erklärte Strobl.
Gezielte Förderprogramme
Güllevergärung erfordert große Behälter. Das ist teuer, betonte Schulze Lefert. „Wir brauchen eine Förderung für den Bau von Lagerraum“, sagte er. Bestandsbiogasanlagen sollten ihre Anlagen zukünftig als „Güllekleinanlage“ fortführen können. Hindernisse wie das Verbot der Gärrestlagerung in Güllebehältern müssten beseitigt werden. Zudem sei nicht verständlich, warum Grünlandbetriebe für ihre kleinen Gülleanlagen Lagerraum für neun Monate vorweisen müssen, den sie in der Praxis nicht brauchen.
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