Bioeier: Betrug im großen Stil

Etikettenschwindel bei Hühnereiern wirft die Staatsanwaltschaft Oldenburg rund 150 Legehennenhaltern vor. Sie ermittelt auch wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Haltungsvorschriften. Mehrere Millionen Eier sollen falsch deklariert in den Handel gelangt sein. Auch in anderen Bundesländern sowie in Belgien und den Niederlanden sollen insgesamt etwa 50 Landwirte in gleicher Weise straffällig geworden sein – in Nordrhein-Westfalen etwa 15.

Schon seit mehr als einem Jahr arbeiten die Strafverfolger an der Aufarbeitung der Verstöße. Die Ermittlungen wurden aber geheim gehalten, um bisher nicht dingfest gemachte Täter nicht vorzuwarnen. Weil eine Gesundheitsgefahr für die Konsumenten zu keiner Zeit bestanden hat, war eine schnelle Information der Öffentlichkeit nicht unbedingt geboten, erklärten die Ermittler.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium – seinerzeit noch unter Gert Lindemann als Minister – hatte allerdings per Erlass die Kontrollbehörden und -institutionen aufgefordert, die Kontrollen zu intensivieren und auffällige Betriebe zu melden. Öffentlich geworden ist der angeblich „flächendeckende“ Betrug durch einen Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“.

Höfe aller Kategorien sind betroffen

Im Kern wird den Landwirten vorgeworfen, Eier fälschlicherweise als Freiland- oder Bio-Eier verkauft zu haben, obwohl sie die dafür maßgeblichen Vorschriften nicht eingehalten haben. Laut Staatsanwaltschaft sind Höfe aller Kategorien betroffen: Hühnerhaltungen mit Kleingruppen in Käfigen, Bodenhaltung, Freilandbetriebe und Höfe im Ökologischen Landbau. Der häufigste Vorwurf bezieht sich offenbar darauf, dass die Besatzdichte in den Ställen zu hoch war.

In konventioneller Bodenhaltung dürfen neun Legehennen pro Quadratmeter gehalten werden, nach Öko-Verordnung sechs Hennen. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass in vielen Betrieben die Tierzahlen bewusst und gezielt überschritten wurden. Zu diesem Zweck wurden Junghennen in zwei Partien eingekauft: Einmal die behördlich genehmigte und zulässige Zahl, anschließend dann aber noch einmal ein Überbesatz von beispielsweise 10 % des Bestandes.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass offenbar sowohl die Überwachung durch die Veterinärämter als auch im Rahmen der Cross-Compliance-Kontrollen keine Verstöße aufgedeckt haben. Auch die Überprüfungen der Bio-Anbauverbände, soweit Mitgliedsbetriebe betroffen wären, hätten dann nicht zu Beanstandungen geführt. Das Hauptproblem scheint darin zu bestehen, die tatsächlich gehaltene Zahl der Hennen verlässlich einzuschätzen oder festzustellen. Anselm Richard