Betäubungslose Ferkelkastration: Klöckner schließt Fristverlängerung aus

Keine Verlängerung in Sicht: Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration ausgesprochen.

In Sachen betäubungslose Ferkelkastration hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Verlängerung der Übergangsfrist über das Jahresende 2020 hinaus kategorisch ausgeschlossen. „Schmerzausschaltung gilt, Schmerzlinderung ist aus Tierschutzgründen kein durch das Gesetz abgedeckter Weg“, erklärte Klöckner gestern beim vierten Runden Tisch zur Ferkelkastration, der mit Vertretern aus Handel und Tierzucht per Videokonferenz stattfand. Es gebe hier keinen Verhandlungsspielraum, auch keine Mehrheiten im Parlament; der Stichtag stehe fest. Gleichzeitig zeigte sich die Ressortchefin offen für eine längere Antragsfrist bei der Förderung.

Alternativen vorhanden

Zur betäubungslosen Ferkelkastration gebe es mit der Jungebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose drei rechtskonforme Alternativen, stellte Klöckner klar. Nun sei die Wirtschaft gefordert, diese zu nutzen. Bis zum Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration bleibe noch ein gutes halbes Jahr. Es liege in der Verantwortung der Wirtschaft, dass die verbleibende Zeit von Tierhaltern, Fleischwirtschaft und Handel effektiv genutzt werde, um die Alternativen in der Praxis anzuwenden.

"Vierte Weg" nicht gesetzeskonform

Dagegen sei der „Vierte Weg“ nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gesetzeskonform, betonte die Ministerin. Die lokale Betäubung bewirke - im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran - nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung. Dies zeigten Zwischenergebnisse der von ihrem Haus geförderten wissenschaftlichen Studie am wachen Ferkel. Die effektive Schmerzausschaltung sei aber ab dem 1. Januar 2021 eine zwingende gesetzliche Voraussetzung. Ausnahmen im Hinblick auf eine Aussetzung des Tierschutzgesetzes - konkret geht es um die Anwendung von Lokalanästhetika durch den Tierarzt, bis wissenschaftliche Studien abgeschlossen sind - sehe das Gesetz nicht vor.

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