Bejagungssschneisen gesondert ausmessen?

Für die Anlage von Blühstreifen als Bejagungsschneisen im Maisfeld gibt es aktuell in sechs Bundesländern Erleichterungen bei den Betriebsprämienanträgen: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bieten jetzt spezielle Nutzungscodes an.

Die neue Regelung gilt, wenn für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie und keine Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden, meldet der Deutsche Jagdschutz-Verband auf seiner Internetseite. Damit müssten Landwirte künftig in diesen Bundesländern Bejagungsschneisen nicht mehr gesondert ausmessen und beantragen.

Kein spezieller Nutzungscode für Schneisen in NRW

Für die Anlage von Bejagungsschneisen ist in Nordrhein-Westfalen kein Nutzungscode vorgegeben. Das teilte Dr. Heinz Dohmen, Leiter des Referates für Betriebliche Förderung, EG-Zahlstellenangelegenheiten, Cross Compliance im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium auf Nachfrage des Wochenblattes mit.

Laut Dohmen werden Maisflächen mit Bejagungsschneisen einheitlich mit dem Code für Mais beantragt. Dabei sei zu beachten, dass dies nur für Flächen gilt, die nicht zusätzlich für Maßnahmen der zweiten Säule, insbesondere Agrarumweltmaßnahmen, beantragt werden. Bei letzteren müssten die jeweiligen Förderbedingungen beachtet werden.

Die Bejagungsschneisen sollten vorzugsweise mit Mais oder anderen Feldfrüchten bestellt werden, die zu einem frühen Zeitpunkt wieder für jedweden Zweck entnommen werden dürfen. Auch eine Graseinsaat ist laut Dohmen denkbar. Bejagungsschneisen, die nicht genutzt werden, könnten natürlich auch mit dem Nutzungscode 591 („Ackerland aus der Erzeugung genommen“) separat angegeben werden. bp

Das vollständige Interview mit dem Vertreter des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums lesen Sie in Wochenblatt-Folge 11/2011.