Bauern wollen klagen

Damit hatte Werner Seeger nicht gerechnet. Rund 50 Landwirte waren seiner Einladung in die Anwaltskanzlei Meisterernst/Düsing nach Münster gefolgt. Es ging um die Frage, wie die Landwirte die umstrittene Hofabgabeklausel im Altershilfegesetz abschaffen können. Fachanwalt Bernd Meisterernst empfahl den Betroffenen, die Rente zu beantragen, gegen den Ablehnungsbescheid der Alterskasse Widerspruch einzulegen und danach Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.

In der Kanzlei trugen die zumeist älteren Landwirte vor, warum sie mit 65 Jahren ihren Hof nicht abgeben wollen und dass sie mit der Interessenvertretung des Verbandes (DBV und WLV) unzufrieden sind. Die Bauern halten den Zwang zur Hofabgabe nicht mehr für zeitgemäß. Etwa 65 % aller Flächen seien heute verpachtet. Auf immer mehr Höfen fehle ein Nachfolger, die Landwirte wollten keine Scheinverträge mit ihren auswärts wohnenden oder minderjährigen Kindern abschließen.

Mechthild Düsing empfahl den Anwesenden, jeweils im Einzelfall den Rechtsweg (Widerspruch, Klage) zu beschreiten. Denn nur so werde die Rente nachgezahlt, falls etwa das Bundesverfassungsgericht die Abgabeklausel für unrechtmäßig erklärt. Die Klage vor dem Sozialgericht kostet einschließlich Anwalt etwa 700 € plus MwSt. Der Weg durch alle Instanzen (Landessozialgericht, Bundessozialgericht) dürfte indes dauern. Bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, könnten bis zu drei Jahre vergehen, warnte Meisterernst. „Die ersten zwei bis drei Instanzen wird wahrscheinlich die Rechtsschutzversicherung bezahlen, sofern Sie eine haben.“

Nur wenn möglichst viele Betroffene bundesweit Klagen einreichen, so die Meinung der Anwesenden, werden der Berufsstand und die Politik unter Umständen bereit sein, die Abgabeklausel zeitgemäß auszugestalten. Die anwesenden Landwirte erklärten sich bereit, gemeinsam in einen Topf einzuzahlen, falls man für ein Musterverfahren vor dem Verfassungsgericht einen Gutachter benötigt. Der Rechtsexperte müsste insbesondere die Frage der Gleichbehandlung („40 Jahre gezahlt, trotzdem keine Rente ...“) und die Problematik der Scheinverträge im Altershilfegesetz prüfen. As