Bundesverkehrsminister öffnet pragmatischen Weg
Bauern weitgehend von der Mautpflicht befreit
Erleichterung bei Landwirtschaft und Verbänden: Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, sind mautbefreit. Dies teilte Verkehrsminister Andreas Scheuer heute mit.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat heute in einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klargestellt: Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sind grundsätzlich von der Maut befreit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Produkte für den eigenen oder einen fremden Betrieb befördert werden. Unter diesen Freistellungstatbestand fällt damit sowohl der entgeltliche als auch unentgeltliche (geschäftsmäßige) Transport. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.
Auch mit 50 km/h mautbefreit
Vor allem kommt der Bundesverkehrsminister der Forderung nach, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehmen. Bis zum 1. Januar 2019 gibt es dazu eine Kulanzregelung. Danach wird das Bundesfernstraßenmautgesetz dann voraussichtlich entsprechend geändert.
Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung (OBU) auszurüsten, wenn diese Fahrzeuggeräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, teilt Bundesverkehrsminister Scheuer mit.
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