Bauen im Außenbereich: Wer darf klagen?

Nach Änderungen im Baurecht fragt ein druckfrisches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: Wer darf Bauvorhaben im Außenbereich anfechten? Die Antwort hat Folgen, auch für Landwirte.

Ein Gesetz zur Novellierung des Städtebaurechts, insbesondere ein neu eingeführter § 13 b des Baugesetzbuches, könnte in absehbarer Zeit erhebliche Folgen auch für Landwirte bzw. für die gewerbliche Tierhaltung haben. Darauf weist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hin. Er befasst sich in einem soeben veröffentlichten Kurzgutachten mit der Frage, wer gegen Vorhaben im Außenbereich zur Anfechtungsklage befugt ist.


Ausgangspunkt des Bundestags-Gutachtens ist der im März 2017 neu eingeführte § 13 b des Baugesetzbuches. Demnach können Flächen im Außenbereich in einem beschleunigten Verfahren in Bebauungspläne einbezogen werden. Der neue Paragraph erlaubt, dass Außenbereichsflächen von weniger als 1 ha schneller als bislang als Bauland ausgewiesen werden können. Voraussetzung ist, dass sich die Flächen dem „Zusammenhang bebauter Ortsteile“ anschließen.
Diese Regelung ist auf gut drei Jahre befristet und soll am 31. Dezember 2019 auslaufen.

Übliche Verdächtige?
Die neue, auf 3 Jahre befristete Regelung, in Ortsrandlagen im beschleunigten Verfahren Baugebiete ausweisen zu können, soll einem Bericht der Süddeutschen Zeitung auf die bayrische Landesregierung zurückgehen. Sie will erreichen, die Bildung neuen Wohnraums in Ballungsräumen wie dem Großraum München zu erleichtern.
Der Regelung haben seinerzeit nicht nur die „üblichen Verdächtigen“ wie etwa das Bundesumweltministerium, der Naturschutzbund oder das Deutsche Institut für Urbanistik widersprochen, das eine „Fehlsteuerung in der Siedlungsentwicklung“ kritisiert hat. Auch einzelne Regierungsabgeordnete, im ländlichen Raum beheimatet, haben sich seinerzeit widersetzt. Wie die SZ berichtete, verweigerte etwa der Forstwirt und CSU-Politiker Josef Göppel aus Mittelfranken seine Zustimmung, weil er in der Ausnahmeregelung einen „verantwortungslosen Umgang mit Natur und Heimat“ sah. Die Gemeinden, so sein Vorwurf, könnten nun Flächen ohne Umweltprüfung und Naturausgleich im beschleunigten Verfahren ausweisen, auch ohne vorherige Prüfung von Leerständen im Ortszentrum. Str.

Eine Anfechtung ist möglich

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erläutert, dass das Baugesetzbuch nicht nur Infrastrukturmaßnahmen für zulässig erklärt, sondern neben der „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ auch die gewerbliche Tierhaltung modifiziert sowie Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich zugelassen habe. Vor diesem Hintergrund weist das Gutachten darauf hin, dass im Verwaltungsprozess Anfechtungsklagen gegen Planungen im Außenbereich möglich seien.

Zur Klage befugt und berechtigt, seien Anwohner oder Nachbarn, außerdem Gemeinden sowie Umweltverbände, wenn sie geltend machen können, durch das Bauvorhaben im Außenbereich „in ihren jeweiligen Rechtspositionen“ betroffen zu sein.

"Ohne individuelle Betroffenheit"

Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch eine Klagebefugnis von Umweltverbänden „ohne individuelle Betroffenheit“ gegeben, heißt es in dem Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Demnach erlaube es das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten und gemeinnützigen Umweltschutzvereinigungen, Rechtsbehelfe gegen umweltrelevante Entscheidungen einzulegen. Das beziehe sich aber ausschließlich auf Außenbereichsvorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderten.

Dazu zählen laut UmwRG unter anderem Ställe zur Aufzucht und/oder Intensivhaltung von

  • Hennen mit mehr als 60.000 Plätzen,
  • Junghennen mit mehr als 85.000 Plätzen,
  • Mastgeflügel mit mehr als 85.000 Plätzen,
  • Truthühnern mit mehr als 60.000 Plätzen,
  • Mastschweinen mit mehr als 3.000 Plätzen,
  • Sauen mit mehr als 900 Plätzen,
  • Ferkel mit mehr als 9.000 Plätzen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fertigt im Auftrag der Abgeordneten bzw. der Bundestagsverwaltung Analysen zu Rechtsfragen sowie zu politischen, wirtschaftlichen und gesellscahftlichen Themen an. Die meist kurzgefassten Überblicksgutachten werden unter anderem auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. Str.




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