B 64n: 60 Eigentümer sagen "Nein"

Es ist eine unendliche Geschichte. Seit Jahren fordern Teile der Warendorfer Bevölkerung, Handwerk und Industrie eine Ortsumgehung für Warendorf und Freckenhorst. Auf der anderen Seite kämpfen bäuerliche Familien und andere Grundbesitzer gegen die autobahnähnliche Schnellstraße. Sie schlagen ein anderes Verkehrskonzept vor.

Am Dienstagabend vergangener Woche informierte die Bürgerinitiative Verkehrskonzept Warendorf e.V. (BVW) über den Stand der Dinge. Im BVW stellen etwa 60 Grundeigentümer die stärkste Gruppe. Sie wollen sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen drohende Zwangsenteignungen wehren, sollten es dazu im Rahmen der Planfeststellungsverfahren kommen. Dafür hat die Gruppe, Grundeigentümer aus den Bauerschaften Neuwarendorf, Westbezirk, Ostbezirk und Vohren, einen Topf gebildet. Mit dem „Kampfgeld“ will man Anwälte und Gutachter bezahlen.

B 64n hat weiter Vorrang

Im September 2011 hat die NRW-Landesregierung eine Vorschlagsliste zu geplanten Straßenneubauprojekten in NRW veröffentlicht. Danach soll die Ortsumgehung Warendorf – B 64n – weiter vorrangig geplant werden. Läuft alles nach Plan, gehen die Beführworter der B 64n davon aus, dass ab 2016 die ersten Bagger westlich von Warendorf rollen.

Auf der BVW-Mitgliederversammlung erteilten Vorsitzender Bernhard Kremann, Paul Afhüppe, Sprecher der Grundeigentümer, und Hermann-Josef Zumloh, Vorsitzender des WLV-Kreisverbandes Warendorf, allen „Umarmungsversuchen“ zum Bau der Schnellstraße eine klare Absage. Sie kritisieren, dass alle vorgelegten Studien zur Verkehrsentlastung der Warendorfer Innenstadt durch die B 64n höchst fragwürdig sind. Für Warendorf, die Landwirte, Hausbesitzer und den Naturschutz wäre es die beste Lösung, so Kremann, wenn die Stadtstraße Nord zu Ende gebaut und eine Ringstraße um die Stadt vollendet würde.

WLV-Umweltreferent Dr. Jochen Thiering zeigte anhand der B 67n, die im Norden von Dülmen gebaut wird, die Flächenverluste beim Straßenneubau auf. Für die etwa 15 km lange Trasse werden zwar nur etwa 24 ha für die Straße benötigt. Doch für Böschungen, Rand- und Restflächen, den Ausgleich nach Landschaftsgesetz sowie für die drei Paare des Großen Brachvogels, die in dem Gebiet brüten, gehen weitere 160 ha drauf. Kurzum: Für die 15 km der B 67n werden der Landwirtschaft fast 180 ha entzogen. As

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in Wochenblatt-Folge 49/2011.