Schweinehaltung

Ausstiegswelle bei Sauenhaltern

Eine Umfrage der ISN spricht deutliche Worte: Mehr als die Hälfte der Sauenhalter denkt ans Aufgeben. Ihnen fehlen Planungsssicherheit und Zukunftsperspektiven.

Mehr als die Hälfte der heimischen Ferkelerzeuger will in den nächsten Jahren die Sauen abschaffen. Den Landwirten fehlen Planungssicherheit und Zukunftsperspektiven. Viele haben das Vertrauen in den Standort Deutschland verloren. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage der ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands. Die Ergebnisse wurden am 21. August in Osnabrück der Öffentlichkeit präsentiert.

ISN: Alarmierende Zahlen

Insgesamt haben sich 645 Sauenhalter an der Umfrage beteiligt, die im Mittel 379 Sauen halten – deutlich mehr als im Bundesschnitt. Die Spannweite geht von unter 20 bis zu mehreren tausend Sauen pro Betrieb. In der Summe halten die Teilnehmer mehr als 245.000 Sauen. Damit repräsentieren die Umfragebetriebe immerhin 13 % des deutschen Sauenbestandes.

Sie präsentierten die ISN-Umfrageergebnisse: Dr. Karl-Heinz Tölle, Dr. Torsten Staack, Heinrich Dierkes und Henning Schulte-Uffelage (Bildquelle: Waldeyer)

Wie die ISN mitteilt, sind die Zahlen aus dem Süden Deutschlands besonders alarmierend: Dort will fast jeder dritte Sauenhalter in den kommenden zwei Jahren aussteigen; langfristig rund 60 % Prozent.

Die Umfrageergebnisse zeigen auch: Je kleiner der Betrieb, desto eher denkt er ans Aufgeben. Bei Betrieben mit bis zu 150 Sauen planen 84,6 % den Ausstieg, davon 38 % innerhalb der kommenden zwei Jahre und 20 % in den nächsten fünf Jahren. „Wir haben in der Ferkelerzeugung in den vergangenen 20 Jahren bereits einen erheblichen Strukturwandel hinter uns, nun steht bei den wenigen verbliebenen Betrieben ein regelrechter Strukturbruch bevor. Die Ergebnisse sind besorgniserregend: Die deutsche Sauenhaltung steht auf dem Spiel“, kommentierte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die Zahlen.

Mehr zum Thema lesen Sie im aktuellen Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 34, vom 23. August 2018.