Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete: Sozioökonomische Kriterien beibehalten

Das Europaparlament hält die Neuausrichtung benachteiligter Gebiete an biophysikalischen Kriterien für zu kurz gegriffen.

Das Hohe Haus betrachtet die von der Europäischen Kommission ins Spiel gebrachten acht Faktoren wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit und Klima zwar als gute Ausgangsgrundlage für eine Neuordnung, fordert jedoch die Einbeziehung weiterer Größen, insbesondere sozioökonomischer Kriterien.

EU-weit einheitliche Abgrenzung ist sinnvoll

Eine entsprechende Entschließung verabschiedete das Parlament am Mittwoch der vergangenen Woche in Brüssel. Der italienische Berichterstatter Dr. Herbert Dorfmann hatte im Vorfeld die Bedeutung der Ausgleichszulage als Instrument der Agrarpolitik unterstrichen. Eine EU-weit einheitliche Abgrenzung sei angesichts der mehr als 100 derzeit verwendeten nationalen Indikatoren durchaus sinnvoll. Eine Bewertung der Kommissionskriterien gestalte sich jedoch äußerst schwierig, da die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Gebietssimulationen noch nicht vorlägen. Nichtsdestotrotz bestünden erhebliche Zweifel, ob die genannten Kriterien ausreichend seien.

Der Südtiroler Christdemokrat schlägt unter anderem die Möglichkeit zur Kumulation der Kriterien vor, denn eine Benachteiligung hänge oft von mehreren Faktoren gleichzeitig ab. Ferner müsse erwogen werden, den Mitgliedstaaten die Feinabstimmung der Kriterien zu überlassen. Darüber hinaus fordert Dorfmann ausreichende Übergangsfristen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) schloss sich der Kritik des Abgeordneten an.

DBV hat Zweifel an der Eignung

Der DBV begrüßt, dass die Europaabgeordneten in ihrem Bericht die Bedeutung einer angemessenen Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete als unverzichtbares Instrument zum Erhalt der flächendeckenden Landbewirtschaftung und der Kulturlandschaft deutlich herausstellen.

Im Gegenzug bezweifeln die Branchenvertreter, dass die acht biophysikalischen Kriterien in der von der Kommission vorgeschlagenen Form für eine Neuabgrenzung der Gebietskulisse geeignet sind. Man sehe sich in der sehr skeptischen Haltung des Europaparlaments bestätigt, erklärte der DBV in Berlin. Nach den ersten Simulationsergebnissen ergäben sich in Deutschland, aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien erhebliche Verschiebungen in der Gebietskulisse. In Deutschland werde etwa ein Drittel der bisher benachteiligten Gebiete aus der Kulisse herausfallen, so der DBV. Umgekehrt würden zahlreiche Gebiete hineinkommen, von denen es nicht erwartet worden sei.

Deutsches System bewährt

Der Verband bezeichnete die ihm bekannten Simulationsergebnisse als unplausibel und nicht nachvollziehbar. Man fühle sich in der Auffassung bestärkt, das in Deutschland seit mehr als drei Jahrzehnten angewandte, bewährte Indexsystem beizubehalten und um das Kriterium eines hohen Dauergrünlandanteils zu ergänzen. „Es besteht keine Notwendigkeit, ein gut funktionierendes, transparentes und justiziables System durch ein kaum nachvollziehbares System zu ersetzen“, betonte der DBV.

In Deutschland machten die benachteiligten Gebiete ohne Bergregionen 53 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. Bund, Länder und EU wendeten in der Bundesrepublik für die Ausgleichszulage jährlich rund 276 Mio € auf. Diese Förderung trage wesentlich dazu bei, dass in benachteiligten Regionen eine flächendeckende Landbewirtschaftung ausgeübt werde. Die gepflegte Kulturlandschaft bilde vielerorts die Grundlage für die hohe touristische Attraktivität und damit für die wirtschaftliche Prosperität dieser Regionen. AgE