„Aus“ für die Holzvermarktung

Das Landwirtschaftsministerium NRW zieht erste Konsequenzen aus dem Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt und setzt der gemeinschaftlichen Holzvermarktung aus Staats- und Privatwald ein Ende.

Eigentlich war es absehbar, dennoch ist es ein Paukenschlag: Wald und Holz NRW macht demnächst Schluss mit der gemeinschaftlichen Holzvermarktung aus Staats- und Privatwald. Damit zieht die neue Landesregierung erste Konsequenzen aus dem Streit mit dem Bundeskartellamt und folgt dessen Forderung nach mehr Wettbewerb und Marktbestimmung. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor.

Handel ohne Wald und Holz

Im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und dem Ministerium (MULNV) geht es in die nächste Runde. Laut Auffassung des Kartellamtes verfälsche die gebündelte Holzvermarktung aus dem Privatwald durch das Land NRW den freien Wettbewerb. Wie aus einem Schreiben des Ministeriums bekannt geworden ist, wird die Landesforstverwaltung die als „wettbewerbswidrig“ angeprangerte Holzvermarktung beenden. Die Tatsache, dass Wald und Holz Rundholz aus dem Privatwald bereits zu Vollkosten, also ohne finanzielle Unterstützung des Landes, für die Waldbesitzer erledigt, ändert demnach nichts an dem Vorgehen des Ministeriums. Das Resultat: In Zukunft müssen neue Vermarktungsstrukturen her – außerhalb der Forstverwaltung, wie das Landwirtschaftsministerium betont.

Damit verknüpft sind sämtliche Dienstleistungen, die mit der Holzvermarktung einhergehen. Dazu zählen...