Eigentlich war es absehbar, dennoch ist es ein Paukenschlag: Wald und Holz NRW macht demnächst Schluss mit der gemeinschaftlichen Holzvermarktung aus Staats- und Privatwald. Damit zieht die neue Landesregierung erste Konsequenzen aus dem Streit mit dem Bundeskartellamt und folgt dessen Forderung nach mehr Wettbewerb und Marktbestimmung. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor.
Handel ohne Wald und Holz
Im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und dem Ministerium (MULNV) geht es in die nächste Runde. Laut Auffassung des Kartellamtes verfälsche die gebündelte Holzvermarktung aus dem Privatwald durch das Land NRW den freien Wettbewerb. Wie aus einem Schreiben des Ministeriums bekannt geworden ist, wird die Landesforstverwaltung die als „wettbewerbswidrig“ angeprangerte Holzvermarktung beenden. Die Tatsache, dass Wald und Holz Rundholz aus dem Privatwald bereits zu Vollkosten, also ohne finanzielle Unterstützung des Landes, für die Waldbesitzer erledigt, ändert demnach nichts an dem Vorgehen des Ministeriums. Das Resultat: In Zukunft müssen neue Vermarktungsstrukturen her – außerhalb der Forstverwaltung, wie das Landwirtschaftsministerium betont.
Damit verknüpft sind sämtliche Dienstleistungen, die mit der Holzvermarktung einhergehen. Dazu zählen das Auszeichnen von Beständen, die Vermittlung von Unternehmern oder das Aufmessen von Holzpoltern.
Das Ministerium und Vertreter der privaten und kommunalen Waldbesitzerverbände wollen neue Vermarktungsstrukturen für Holz aus dem Privat- und Kommunalwald aufbauen. Wie Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann in dem Schreiben betont, will sich sein Haus für einen sichergestellten Holznachschub für die heimische Holz- und Sägeindustrie einsetzen, um das Cluster Wald und Holz nicht zu schädigen – und damit tausende Arbeitsplätze in NRW gefährden.
Neben der gemeinschaftlichen Holzvermarktung kritisiert das Kartellamt auch die sogenannte indirekte Förderung. Sie ist ein Zuschuss des Landeshaushaltes, der ermöglicht, dass Dienstleistungen durch Wald und Holz für den Privatwaldbesitzer nur durchschnittlich ein Viertel des eigentlichen Betrages kosten. Damit ist die indirekte Förderung ein Wettbewerbsvorteil gegenüber gewerblichen Förstern.
Nach Aussage des Ministeriums hat dieser „Haushaltszuschuss“ für die Beförsterung keine Zukunft. Darum erarbeitet die Forstverwaltung ab sofort gemeinsam mit den Verbänden neue Modelle für eine direkte Förderung forstlicher Zusammenschlüsse. Dadurch könnten die Zusammenschlüsse künftig frei zwischen einem staatlichen und gewerblichen Förster wählen. Hierfür setzt sich der Waldbauernverband NRW bereist seit einigen Jahren ein.
Wie geht es weiter?
Die Forstverwaltung will sich für den Fortbestand der Privatwaldvereinigungen einsetzen. Für „fachmännische“ Zusammenschlüsse, wie es sie im Sauer- und Siegerland gibt, eröffnet die direkte Förderung neue Möglichkeiten beispielsweise beim Holzabsatz. Gleichzeitig droht kaum organisierten Waldbesitzern der Wegfall forstlicher Beratung.
Um für die Waldgenossenschaften und Forstbetriebsgemeinschaften einen planbaren Übergang zu schaffen, wurde die gültige Entgeltordnung für die Beförsterung durch den Landesbetrieb um zwei Jahre verlängert. Der schrittweise Rückzug von Wald und Holz bedeutet für die Forstbetriebsgemeinschaften zwar mehr Unabhängigkeit. Allerdings steigen damit auch Eigenverantwortung und -organisation. Kurz um: Die forstlichen Zusammenschlüsse müssen sehr viel professioneller werden.
Weitere Forstreform?
Inwieweit sich das forstliche Beratungsangebot seitens Wald und Holz konkret ändert, bleibt abzuwarten. Wie aus Kreisen des Landesbetriebes mitgeteilt wurde, wird die Forstverwaltung demnächst die Kernkompetenzen neu ordnen, wodurch zum Beispiel die Umweltbildung einen höheren Stellenwert bekommen könnte. Der Arbeitsbereich „Hoheit“ wird grundsätzlich von der Neustrukturierung unberührt bleiben. Damit sind die Forstämter in rechtlichen Belangen weiterhin Ansprechpartner der Waldbesitzer.
Aus Sicht des Waldbesitzers lässt sich nur an die Landesregierung appellieren, auch den Klein- und Kleinstprivatwald in die Ministerialentscheidungen einzubeziehen und insgesamt die forstlichen Zusammenschlüsse zu stärken.