ASP: Was könnte Deutschland blühen?

Wenn die ASP bei deutschen Wildschweinen auftritt, fällt als Erstes der Drittlandexport für Schweinefleisch flach. Doch womit müssen deutsche Schweinehalter noch rechnen?

Wenn die Afrikanische Schweine­pest (ASP) schon in Deutschland zuschlägt, sollte man fast wünschen, sie würde die Hausschweine treffen und nicht die Wildschweine. Denn bei Wildschweinen sind die Restriktionsgebiete größer und die Sperrzeiten deutlich länger. Da Wildschweine schlechter zu kontrollieren sind, hat die EU diese Sicherheitspuffer eingebaut.

70.000 ha gesperrt

Tritt ASP bei Wildschweinen auf, wird rund um die Fundstelle ein „Gefährdetes Gebiet“ mit einem Radius von mindestens 15 km eingerichtet. Das entspricht einer Fläche von 700 km² oder 70.000 ha. Zum Vergleich: Der Kreis Coesfeld hat eine Fläche von 1100 km². Zusätzlich wird eine Pufferzone ausgewiesen mit einem Radius von mindestens 30 km um die Fundstelle. Die Verdoppelung des Radius führt zu einer Vervierfachung der Fläche auf mindestens 2800 km². Das entspricht der Fläche der beiden viehstarken Kreise Coesfeld und Steinfurt.

Bricht ASP hingegen in einem Hausschweinebestand aus, reicht ein Sperrgebiet von mindestens 3 km um den Seuchenherd und ein Beobachtungsgebiet in 10 km Umkreis. Beide zusammen ergeben 314 km² – also weniger als die Hälfte der Fläche, die ein „Gefährdetes Gebiet“ einnehmen würde.

Zusätzlich zu „Gefährdetem Gebiet“ und Pufferzone erlaubt eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes die Einrichtung einer Kernzone nach tschechischem Vorbild. Diese Änderung soll Ende Oktober bis Anfang November in Kraft treten. Dadurch kann das Kerngebiet beim ersten Ausbruch durch einen Zaun abgeschottet werden, um Wildschweine am Verlassen zu hindern. Der Personen- und Fahrzeugverkehr in der Kernzone wird stark eingeschränkt. Die ersten 21 Tage soll Jagdruhe herrschen. Ebenso kann es Beschränkungen bei der Bewirtschaftung der Flächen geben bis hin zum Ernteverbot, um Wildschweine nicht aus dem Gebiet zu vertreiben. Parallel dazu wird intensiv Fallwild gesucht und entfernt. Die verstärkte Bejagung, auch durch Berufsjäger oder Mitarbeiter der Landesforstverwaltung, kann angeordnet werden.

Mit dieser Vorgehensweise haben es die Tschechen geschafft, nach dem Erstausbruch im Juni 2017 und weiteren Folgeausbrüchen seit Mitte April 2018 befundfrei zu bleiben.

ASP-frei nach zwei Jahren?

Völlig unterschiedlich sind zudem die Sperrzeiten. Sind Wildschweine von der ASP betroffen, so sieht die EU die Aufhebung von gefährdetem Gebiet und Pufferzone frühestens sechs Monate nach dem letzten ASP-Ausbruch vor. Doch das kann sich ziehen, da die Seuchenfreiheit nicht so einfach zu bestimmen ist wie bei Hausschweinen. Den für den Drittlandexport wichtigen „ASP-frei-Status“ erlangt der Staat frühestens 24 Monate nach dem letzten Seuchenausbruch zurück.

Tritt das Virus bei Hausschweinen auf, kann das Sperrgebiet schon 40 Tage nach Desinfektion des letzten Seuchenbetriebs aufgehoben werden, das Beobachtungsgebiet nach 30 Tagen.

Ein ASP-Fund bei Wildschweinen hätte drastische Auswirkungen auf die Vermarktung. Sofort betroffen wäre der Drittlandexport, der im Jahr 2017 rund 854.000 t ausmachte. In den meisten Exportzertifikaten wird die ASP-Freiheit des gesamten Landes bei Haus- und Wildschweinen als Kriterium vo­rausgesetzt. Mit dem ersten ASP-Fall in Deutschland wird die Unterzeichnung dieser Exportzertifikate von heute auf morgen nicht mehr möglich.

Blutproben aller Schweine

Vermarktungsprobleme bekommen auch Betriebe im „Gefährdeten Gebiet“. Von hier können Schlachtschweine nur vermarktet werden, wenn für jedes Schwein bis maximal 15 Tage vor der Abgabe per Blutprobe der virologische Nachweis der ASP-Freiheit geführt worden ist. Zusätzlich muss die Partie am Tag der Ablieferung klinisch vom Tierarzt untersucht werden. Der Transport ist beim Veterinäramt des Lieferbetriebs und des Schlachthofs vorher anzuzeigen. Die Schlachtschweine müssen direkt ohne Zwischenhalt zum Schlachthof transportiert werden. Sind alle Bedingungen eingehalten, kann das Fleisch frei innerhalb der EU vermarktet werden. In der Pufferzone gibt es keine Einschränkungen bei der Verbringung von Tieren.

Ob und wie stark die Exporte in den EU-Binnenmarkt betroffen wären, wird das Beispiel Belgien in den kommenden Wochen zeigen. Beim Handel innerhalb der EU geht es für Deutschland um 1,4 Mio. t jährlich.

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