Änderung der Schweinepest-Verordnung

"ASP-Frei"-Status beantragen?

Um auf einen drohenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besser vorbereitet zu sein, soll die Schweinepest-Verordnung angepasst werden. Mitte März hat der Bundesrat einer Änderung der Verordnung zugestimmt.

Inhaltlich geht es bei der Verordnungsanpassung unter anderem darum, bereits in „Friedenszeiten“ einen Status ASP-frei zu erlangen und diesen Status sofort nutzen zu können, wenn die Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein ausbricht und die Betriebe in einem gefährdeten Gebiet liegen. Das würde vor allem Erleichterungen beim Verkauf von Ferkeln bedeuten. Um einen solchen Status zu erlangen, müssen in den Betrieben virologische Untersuchungen von verendeten Schweinen durchgeführt werden. Dafür sind pro Kalenderwoche mindestens die ersten beiden über 60 Tage alten verendeten Schweine zu beproben und auf ASP zu untersuchen. Hinzu kommt eine Kontrolle der Betriebe mindestens zweimal jährlich – im Abstand von mindestens vier Monaten. Dabei ist eine klinische Untersuchung der Schweine vorzunehmen und die Biosicherheitsvorgaben in den Betrieben sind zu bewerten. Unter der Bedingung, dass die oben genannten Untersuchungen und Kontrollen erfolgt sind, kann der Betrieb den Status frühestens vier Monate nach Beginn der Untersuchungen erlangen. Im Detail werden nun die Abläufe und offenen Fragen auf Länderebene bearbeitet und geklärt. Dazu müssen noch Einzelheiten abgestimmt werden. Sobald diese geklärt sind, wird das Wochenblatt über die genaue Vorgehensweise zur Status-Erlangung berichten.