Novelle des Arzneimittelgesetzes

Antibiotika: Nullmeldung wird Pflicht

Die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) soll das Konzept zur Antibiotikaminimierung verbessern. Damit soll künftig für Tierhalter die sogenannte Nullmeldung verpflichtend werden.

Die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) soll das Konzept zur Antibiotikaminimierung verbessern. Unter anderem soll für die Tierhalter künftig die sogenannte Nullmeldungen verpflichtend werden. Damit besteht auch dann eine Mitteilungsverpflichtung an die Behörde, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden, so hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen.

BfR soll Daten nutzen

Gleichzeitig sollen Landwirte die Möglichkeit haben, die geforderte Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben. Erweitert werden sollen die Regelungen zur Verwendung von Daten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung nutzen dürfen.

Antibiotikaanwendung evaluieren

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium lässt sich so die Entwicklung der Antibiotikaanwendung bei den sechs Nutzungsarten Mastferkel, Mastschweine, Mastputen, Masthühner, Mastkälber und Mastrinder über den Evaluierungszeitzraum von 2014 bis 2017 hinaus weiterhin verfolgt werden. Dies sei wichtig, um zu erkennen, wie sich die Verbrauchsmengen der Antibiotika bei den sechs Nutzungsarten und das Spektrum der eingesetzten Wirkstoffe, insbesondere bei den Reserveantibiotika, entwickeln.

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