Pflanzenschutzmittel

Ampera nicht mehr in Gerste

Nufarm Deutschland weist darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Absenkung des (akzeptablen) Rückstandhöchstgehalts auf die analytische Nachweisgrenzwerts für den Wirkstoff Prochloraz beschlossen hat.

Die Absenkung des Rückstandhöchstgehalts betrifft die Spritzanwendung des Nufarm Produkts Ampera in Gerste. Eine entsprechende Gesetzesänderung der Europäischen Kommission wird in Kürze erwartet, die anschließend in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu einem Widerspruch der entsprechenden Indikation führt. Zum jetzigen Zeitpunkt rechnet Nufarm mit der Veröffentlichung im Januar oder Februar. 20 Tage nach der Veröffentlichung ist die Verordnung rechtskräftig.

Nufarm macht darauf aufmerksam, dass keine Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfrist gewährt werden wird.

Die Anwendung des Produkts Ampera in anderen Kulturen gilt auch nach dieser Neubewertung des Rückstandshöchstgehalts als sicher und sind damit weiterhin zugelassen.