Als Minijobber Rentenbeiträge zahlen?

Ab Januar 2013 dürfen Minijobber bis 450 €/Monat verdienen. Zudem sind sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch lohnt es sich, den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung durch freiwillige Zahlungen aufzustocken?

Ab Januar 2013 ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 18,9 % gesunken (2012: 19,6 %). Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 %, die Differenz (3,9 %) muss der Minijobber als Eigenbeitrag leisten. Verdient der Minijobber zum Beispiel 450 €/Monat, beträgt sein Eigenbeitrag 17,55 € (450 € x 0,039). Statt 450 € bekommt er also nur 432,45 € als Lohn ausgezahlt.

Ob sich ein Minijobber befreien lassen sollte, hängt von vielen Faktoren ab. Es kommt maßgeblich darauf an, ob und wie der Beschäftigte anderweitig abgesichert ist. Wer zum Beispiel neben dem Minjob einen versicherungspflichtigen Hauptberuf ausübt oder Beamter ist, der sollte sich befreien lassen.

Der Eigenbeitrag lohnt sich dagegen insbesondere für Hausfrauen, die keine anderweitige versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sowie ältere Personen, die gesundheitlich angeschlagen sind. Der Versicherte kann eine bereits erworbene Absicherung bei Erwerbsminderung aufrechterhalten und hat Anspruch auf Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung. Jüngere Versicherte können durch die Pflichtversicherung die Riesterförderung beanspruchen.

Mit Blick auf die Rente lohnen die Einzahlungen kaum. Bei einem Verdienst von 450 €/Monat steigt die Rente nach dem Stand vom 1. Januar 2013 mit jedem Jahr in dem Minijob um 4,45 €. Wer also zehn Jahre als Minijobber arbeitet und stets den Arbeitgeberbeitrag aufstockt, erhöht seine Altersrente lediglich um 44,50 €. Davon kann auch die sparsamste Rentnerin nicht leben. Marion von Chamier, Westfälisch-Lippischer Arbeitgeberverband