Ahnungslose Führerscheinstellen

Für viel Aufregung hat unsere Meldung „40 km/h mit Fahrerlaubnis Klasse L“ im Wochenblatt der vergangenen Woche gesorgt. Sie war so aktuell, dass weder Fahrschulen, Polizeidienststellen noch die Führerscheinstellen der Landkreise im Bilde waren.

Leider, müssen wir an dieser Stelle sagen, denn Leser, die bei einer der genannten Stellen um eine Bestätigung unserer Meldung baten, bekamen unzureichende oder gar falsche Auskünfte. „Davon wissen wir nichts“, war dabei noch die harmloseste Form. Antworten wie: „Das stimmt nicht, davon wüssten wir“ oder „Das gilt frühestens ab 2013“ offenbaren dagegen einen schlechten Informationsstand. Dabei hätten die zuständigen Stellen, allen voran die Führerscheinstellen der Kreise, über die geplante Änderung im Bilde sein können, denn in der Vorbereitung befanden sich die Änderungen schon lange.

So blieb der Wochenblatt-Redaktion nur übrig, unzählige verunsicherte Leser am Telefon zu beruhigen und die Richtigkeit der Meldung zu bestätigen. Seit Anfang dieses Monats können Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse L also land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h fahren. Eine Begrenzung hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse gibt es nicht. Allerdings bezieht sich die Erweiterung der Höchstgeschwindigkeit nicht auf das Fahren mit Anhänger. In diesem Fall gilt eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h. Wob