Agrarumweltmaßnahmen sind „voller Erfolg“

Als „vollen Erfolg“ haben der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer und sein Amtskollege aus dem Umweltressort, Stefan Wenzel, die Agrarumweltmaßnahmen in der neuen EU-Förderperiode gewertet.

Zwar werde von den Landwirten mehr verlangt, aber im Ergebnis gebe es auch einen größeren Erfolg für die Umwelt. Dennoch seien deutlich mehr Anträge gestellt und bewilligt worden als bisher, erklärten die Grünen-Politiker.

Blühstreifen auf knapp 20 000 ha

Besonders deutlich sei dieser Trend bei den Blühstreifen. Trotz zusätzlicher Auflagen wie einer Winterruhe auf den Flächen, höheren Anforderungen an das Saatgut und eines frühen Aussaattermins seien mehr als 4000 Anträge eingegangen. Bislang bewilligt worden seien Blühstreifenmaßnahmen auf knapp 20 000 ha; das sei fast doppelt so viel wie bislang jährlich angelegt worden sei. Besonders stark gestiegen sei gegenüber der letzten Förderperiode auch die Zahl der Anträge für mehrjährige Blüh­streifen, und zwar von 58 auf nun 477 Stück.

Bürokratie bereitet Probleme

Unterdessen kritisierte das Landvolk Niedersachsen die mit der Aussaat von Blühstreifen verbundene Bürokratie. Dem Landesbauernverband zufolge bereiten die seit dem 1. Januar 2015 geltenden neuen Vorgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Begrünung bis zum 1. April einzusäen, in diesem nassen Frühjahr Probleme. Landwirten, die diesen Termin nicht einhielten, drohe eine drastische Kürzung ihres Anspruchs auf eine Basisförderung. Ausnahmen gälten nur für Blühstreifen mit einer besonderen Zusatzförderung über das Agrarumweltprogramm des Landes Niedersachsen, nicht aber für Aussaaten, die Landwirte auf eigene Kosten oder mit Unterstützung über Naturschutzverbände, die Jägerschaft, Fördervereine oder Stiftungen anlegten.

Landvolk fordert Gleichbehandlung

Der Landvolkverband forderte im Hinblick darauf nun das niedersächsische Landwirtschaftsministerium zu einer sofortigen Gleichbehandlung der Umweltschutzbemühungen der Landwirte unabhängig von der Förderung auf. „Die pauschalen Verbote des Bundes behindern massiv die Umweltschutzbemühungen unserer Landwirte und sind für den Naturschutz ein Schildbürgerstreich“, kritisierte der Vorsitzende des Landvolk-Umweltausschusses, Holger Hennies.

Meyer müsse eine allgemeine Ausnahmeregelung für Niedersachsen treffen, die eine Aussaat von Blühstreifen auch nach dem 31. März erlaube. Bauern, die kein Risiko bei der Aussaat von Blühstreifen eingehen wollten, müssten bürokratische Ausnahmeverfahren bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den Naturschutzverbänden durchlaufen. Ohne derartige Sondergenehmigungen dürfe Ackerland bis zum 30. Juni nur mit Kulturpflanzen zur Erzeugung von Lebens- sowie Futtermitteln oder Biomasse zur Rohstoffnutzung etwa in Biogasanlagen bestellt werden; Bienenweiden mit Mischungen aus verschiedenen Blühpflanzen zählten nicht dazu. AgE


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