Agrarumweltmaßnahmen in NRW I: Weidegang für Milchvieh

Im Rahmen der Agrarumwelt-maßnahme "Weidehaltung von Milchvieh" wird der tägliche Weidegang von Milchkühen und weiblicher Nachzucht gefördert. Anträge können ab dem 18. Mai gestellt werden, Abgabefrist ist der 30. Juni 2010.

Kühe auf die Weide

Bei der Fördermaßnahme "Weidehaltung von Milchvieh" handelt es sich um eine Tierschutzmaßnahme mit fünfjähriger Verpflichtungsdauer. Durch die Sommerweide für Kühe und Nachzucht sollen deren Haltungsbedingungen artgerechter gestaltet werden. Im Gegensatz zum früheren Programm "Weidehaltung von Milchvieh" werden in der neuen Förderperiode keinerlei Auflagen hinsichtlich des Stallhaltungsverfahrens gemacht. Das bedeutet, Milchkühe in Anbindehaltung sind ebenso förderfähig wie Milchkühe in Laufställen.

35€ je Großvieheinheit

Einen Antrag stellen können alle Landwirte, deren Betrieb in NRW liegt, die in der HIT-Datenbank als Milcherzeuger eingetragen sind und die eine Milchgeldabrechnung des Monats April des jeweils laufenden Jahres mit der Antragsstellung einreichen. Die Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt je berücksichtigungsfähige Großvieheinheit (GVE) 35€, im Falle der gleichzeitigen Förderung eines ökologischen Produktionsverfahrens 30€. Martin Jung, LWK NRW

Die Antragsformulare sind ab dem 18. Mai hier zu finden.