Agrarressort relativiert BUND-Vorwürfe

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Vorwürfe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Einsatz von hormonellen Wirkstoffen in der Schweinezucht relativiert.

Gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe erklärte eine Ministeriumssprecherin am gestrigen Mittwoch, die hormonelle Steuerung von Befruchtungs- und Geburtszeiten sowie auch die Gewinnung und Aufbereitung von Sperma, die künstliche Besamung, der Embryotransfer bei Rindern seien in Europa integraler und legaler Bestandteil der Nutztierhaltung. Nach EU-Recht könnten Hormone als Arzneimittel zu therapeutischen oder tierzüchterischen Behandlungen zugelassen werden und seien auch üblich.

Dabei seien alle Hormonpräparate verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie dürften nur im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung durch den Tierarzt oder unter seiner Aufsicht angewendet werden. Jedes Hormonpräparat werde nur zugelassen, wenn die Nutzen-Risiko Abwägung durch die Zulassungsbehörde positiv ausfalle, also der bestimmungsgemäße Einsatz der Präparate als unbedenklich bewertet werde.

Die Sprecherin erinnerte zudem an die vorgeschriebenen Abstandszeiten bei der Schlachtung behandelter Tiere und betonte mit Blick auf das transatlantische Freihandelsabkommen, dass Europa seine hohen Standards nicht zur Disposition stellen dürfe.

Der BUND hatte gestern eine Studie zum Hormongebrauch in der Schweinzucht veröffentlicht und die gängige Praxis angeprangert. BUND-Vorsitzender Prof. Hubert Weiger forderte die Bundesregierung auf, „den Einsatz von Hormonen zur Leistungssteigerung in der Ferkelzucht“ zu verbieten. AgE