Agrardiesel: Einmalige Fristverlängerung bis Jahresende

Das Bundesfinanzministerium hat die Antragsfrist für die Steuerentlastung bei Agrardiesel für das Verbrauchsjahr 2008 bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt, bestehe in den Fällen, in denen Antragsteller aus Vereinfachungsgründen oberhalb der Obergrenze liegende Verbrauchsmengen nicht voll­ständig angegeben haben, die Möglichkeit, den bereits eingereichten Antrag zu ergänzen.

Hierzu sei kein neuer Antrag zu stellen, sondern es sollte gegenüber dem Hauptzollamt ver­deutlicht werden, dass es sich um die Ergänzung eines Antrags handele, zum Beispiel durch Beifügung einer Kopie des gestellten Antrags. Die belegbaren nachgemeldeten Mengen würden komplett rückvergütet, macht der RLV deutlich.

Die Zollverwaltung sei angewiesen, zur Abwicklung der Anträge für das Kalenderjahr 2008 keine zu strengen Anforderungen an den Nachweis der Vorausset­zungen zu stellen. Insbesondere bei nachgewiesen geleisteten Arbeiten und Dienstleistungen unter anderem durch Dritte, die in ihrer Rechnungsstellung den tatsächlichen Dieselverbrauch als Teil der Leistung nicht ausgewiesen hätten, würden von der Verwaltung Durchschnittssätze für den Agrardieselverbrauch akzeptiert.

Mit der Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze sei im Übrigen keine Änderung des Antragsverfahrens für Lohnunternehmer verbunden, betont der RLV. Antragsberechtigt seien nach wie vor nur Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die sich gegebenenfalls vom Lohnunternehmer die auf ihren Flächen verbrauchten Dieselmengen für die Rückvergütung bescheinigen lassen könnten.