Tierhaltung

Änderung des Baugesetzbuchs für mehr Tierwohl

Für Umbaumaßnahmen von Ställen zur Verbesserung des Tierwohls brauchen Landwirte laut Gesetzesentwurf keinen Bebauungsplan mehr vorzulegen.

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Julia Klöckner, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen beschlossen. Das besagt eine Pressemitteilung des BMEL. Mit einer entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches ist die Vorlage eines Bebauungsplans bei der Erweiterung oder dem Umbau von Ställen zur Verbesserung des Tierwohls nicht mehr erforderlich. Das betrifft Anlagen, die vor dem Jahr 2013 gebaut wurden. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird.

Tierwohl nicht ausbremsen

Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestimmte bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau nach heutigem Recht den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für seinen bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden, so Julia Klöckner.

Die Bundesministerin hatte ebenso erreicht, dass im Konjunkturpakets der Bundesregierung Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro für den tierwohlgerechten Umbau von Ställen vorgesehen wurden. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs wird nun eine notwendige Voraussetzung dafür geschaffen, dass diese in den kommenden zwei Jahren abfließen können.

„Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs haben wir für die Landwirte hier eine wichtige Verbesserung erreicht. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für sie zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Damit schaffen wir Planungssicherheit", so die Bundesministerin und weiter: "Gleichzeitig unterstützen wir die, die Geld in die Hand nehmen und investieren. Die Umbauten fördern wir mit insgesamt 300 Millionen Euro. Denn die Kosten für mehr Tierwohl kann nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen.“

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