Corona-Pandemie

AdR: Milchmenge EU-weit reduzieren

Der Ausschuss der Regionen (AdR) fordert eine Entschädigung für jedes nicht produzierte Kilogramm Milch. So sollen keine weiteren "Milchberge" entstehen.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat die Europäische Kommission aufgefordert, ein EU-weites Reduzierungsprogramm für die Milchproduktion, verbunden mit einer Entschädigung der Erzeuger, aufzulegen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Beihilfen für die Private Lagerhaltung (PLH) von Magermilchpulver, Butter und Käse beurteilt der Ausschuss in seiner gestrigen Stellungnahme kritisch. Nach Ansicht des AdR dürfte damit eine weitere Milchkrise nicht verhindert werden.

Keine neuen Milchberge

Um die Belastung der Erzeuger und der Milchindustrie durch die Corona-Krise zu reduzieren und zugleich keine neuen „Milchberge“ entstehen zu lassen, drängen die Regionen darauf, den Erzeugern eine Entschädigung pro nicht produziertes Kilogramm Rohmilch zu zahlen. Der Plan der Kommission, der sich verschärfenden Krise im Milchsektor mit Hilfe der PLH entgegenzuwirken, habe sich schon während der Krise in den Jahren 2015 bis 2017 als „ineffizient“ erwiesen, so der AdR. Vielmehr sei bereits damals wertvolle Zeit verschenkt worden, bis dann Ende 2016 das Milchmengenreduzierungsprogramm von der EU-Kommission koordiniert und so dem Einbruch der Milchpreise begegnet worden sei.

Die Präsidentin des AdR-Arbeitskreises für natürliche Ressourcen, Ulrika Landergren,unterstrich, dass gerade in der gegenwärtigen Situation die verfügbaren Ressourcen effizient genutzt werden müssten. Dies sei aktuell allerdings nicht der Fall. Um eine sektorale Krise abzuwenden, müsse eine wirkungsvolle Regulierung der Agrarmärkte vorgenommen werden. Laut Landergrens ist es nach den Erfahrungen aus der vorherigen Krise im Milchsektor weniger kostspielig, von Anfang entschlossen zu handeln.

Lagerbeihilfen auch für andere Sektoren

Die Pläne der Kommission sehen neben PLH-Beihilfen für Milchprodukte auch Lagerbeihilfen für Rindfleischedelteile sowie Lamm- und Ziegenfleisch vor. Des Weiteren sollen zeitlich befristet „außergewöhnliche Abweichungen von den EU-Wettbewerbsregeln“ erlaubt werden. Akteure im Milch-, Blumen- und Kartoffelsektor sollen in eigener Regie Maßnahmen zur Marktstabilisierung, wie eben Liefermengenbegrenzungen, umsetzen dürfen.