Ackerstatus weg – Pächter muss zahlen

Verliert eine Pachtfläche ihren ursprünglichen Ackerstatus, weil sie jahrelang als Grünland genutzt wird, macht sich der Pächter gegenüber dem Eigentümer schadenersatzpflichtig. Das hat der BGH entschieden und der Verpächterin fast 100.000 € Schadenersatz für 14 ha zugesprochen.

Ein Pferdehalter hatte die Fläche seit dem Jahr 2000 gepachtet. Im Pachtvertrag war die Fläche als Acker eingestuft, wurde bei Übergabe aber schon als Grünland genutzt. Allerdings handelte es sich um umbruchfähiges Grünland und wurde zur „landwirtschaftlichen Nutzung“ verpachtet.

Rechtslage geändert

Nach dem Tod des Verpächters kündigte dessen Erbin den Pachtvertrag. Das Fatale: Während der Pachtzeit hatte sich die Rechtslage geändert. Weil der Pächter die Fläche länger als fünf Jahre als Grünland genutzt hatte und kein Bestandteil seiner Fruchtfolge war, wurde sie im Rahmen der Agrarförderung als Dauergrünland eingestuft. Damit verbunden war ein Verlust an Betriebsprämie. Hinzu kam: Für die 14 ha Grünland kann die Eigentümerin in Zukunft wesentlich weniger Pacht als für Acker erzielen.

Die Grundbesitzerin verklagte den Pferdehalter auf Schadenersatz. Der BGH gab ihr in letzter Instanz recht. Der Pächter hätte dafür sorgen müssen, dass die im Pachtvertrag festgelegte Nutzungsmöglichkeit bestehen bleibt. Er hätte den Ackerstatus für die 14 ha erhalten und das Grünland rechtzeitig umbrechen müssen. Das habe er versäumt. Deshalb müsse er den Verlust der Verpächterin ausgleichen. (Az. Lw ZR 4/16). As

Eine ausführlichere Darstellung des Falles lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes für Landwirtschaft und Landleben, Folge 26/2017, vom 29. Juni 2017.