Abzocke am Telefon

Hermann Köhler, Rentner aus dem Kreis Steinfurt, kann sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern. „Im Frühjahr 2009 bin ich von einer Frau angerufen worden. Sie hatte mich überredet, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Per Fax teilte ich der Firma E. dann meine Daten und die Bankverbindung mit“, erzählt der 72-jährige Jungeselle. Es sei eine Art Lotto gewesen.

Anschließend zog die Firma wiederholt seinen Wetteinsatz vom Konto ein. Dann wurde es Köhler zu bunt. Er kündigte schriftlich den Vertrag und ließ den letzten Monatsbeitrag zurückbuchen. Es folgten Telefonate und Schriftwechsel. Am Ende trat die Firma E. die Forderung an ein Inkassobüro ab. Es forderte einschließlich seiner Kosten über 100 € von Köhler, der zähneknirschend zahlte. „Ich wollte endlich Ruhe haben“, erklärt er.

Köhler hatte gedacht, nun sei die Sache erledigt. Doch die Firma M. behauptet, dass sich Köhler am Telefon verpflichtet habe, die Aufträge für einen Gewinnspieleintragungsdienst abwickelt, monatlich einen Wetteinsatz von 49 € zu leisten. Als die Firma M. danach den Wetteinsatz von seinem Konto einzog, obwohl der Rentner dafür kein Einverständnis gegeben hatte, ließ er das Geld zurückbuchen.

Anschließend passierte monatelang – nichts. Köhler will keine Rechnung und keine Mahnung erhalten haben. Erst am 10. Dezember fiel er fast vom Sofa, als er den eingeschriebenen Brief der Firma Proinkasso studierte. Die GmbH teilte ihm mit, dass die Firma M. als Abwicklungsfirma für den Gewinnspieleintragungsdienst Modell S. tätig sei. Köhler schulde der Firma Geld. Grundlage sei der mündlich abgeschlossene Vertrag vom 31. Juli 2009. Die Forderung werde von Proinkasso eingezogen. Einschließlich der Inkassokosten von 68,71 € bestehe eine Gesamtforderung von 117,71 €. Köhler hält das Ganze für eine miese Masche.

Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass auch am Telefon verbindliche Verträge zum Beispiel über Wett- und Lotteriedienstleistungen abgeschlossen werden können. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist für einen Vertrag, der zur Zahlung verpflichtet, nicht zwingend eine Unterschrift erforderlich. „Gerade am Telefon sollten Verbraucher besonders aufpassen und genau überlegen, bevor sie ja sagen,“ so Carolin Uhrig.

Allerdings kann man am Telefon abgeschlossene Verträge widerrufen. Hier gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher ordnungsgemäß und in Schriftform über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und der Unternehmer seine Informationspflicht erfüllt hat.
„Sollte also nach einem solchen Telefonat eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattern, die man nicht begleichen möchte, sollte man möglichst sofort den Vertrag in Textform widerrufen,“ so die Rechtsanwältin.

Wie Verbraucher sich vor Vertragsabschlüssen von Gewinnspielen am Telefon wehren können, erfahren Sie in der aktuellen Wochenblattausgabe. As