Neuer Verordnungsentwurf

Abschussregelung für Kormorane?

Das NRW-Umweltministerium will in eingeschränkten Fällen die Bejagung des Kormorans ermöglichen. Scharfe Kritik kommt von BUND und NABU.

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat einen Entwurf zur Jagd auf den Kormoran erarbeitet. Die „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Kormoran VO-NRW) das Landesumweltministerium soll in eingeschränkten Fällen die Bejagung des Kormorans ermöglichen, um örtlich den Bestand von Fischarten wie Lachs, Äsche oder Aal zu sichern. Dies gewährleistet den Natur- und Artenschutz oberhalb und unterhalb der Wasseroberfläche, teilte das Ministerium mit. Der Kormoranbestand ist europaweit und auch in Nordrhein-Westfalen derzeit ungefährdet.

Ministerin Schulze-Föcking hatte Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände an der Verordnung vorab beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Der Verordnungsentwurf sieht beispielsweise vor, die Bejagung von Kormoranen zukünftig in einem 1 km breiten Korridor um nahezu alle Gewässer des Landes, zum Beispiel auch in Naturschutzgebieten freizugeben. Der BUND und der NABU NRW kritisieren die Verordnung scharf.

Besonders an den Binnenseen und Talsperren ist der Fraßdruck durch Kormorane zum Teil sehr hoch: Allein die Kormorankolonie am Möhnesee im Kreis Soest soll etwa 30 t Fisch jährlich verzehren.