Gesetzesentwurf vorgestellt

Abschuss von Wölfen soll erleichtert werden

Nachdem Merkel das Thema jüngst zur Chefsache erklärt hat, scheint sich im Dauerstreit um den Umgang mit dem Wolf jetzt ein gemeinsamer Weg abzuzeichnen: Wenn Wölfe Nutztiere reißen, soll es künftig einfacher sein, sie zu töten.

Monatelang haben Landwirtschafts- und Umweltministerium darum gerungen, unter welchen Bedingungen Wölfe entnommen werden dürfen. Nun hat sich die Bundesregierung offenbar weitgehend auf präzisere Regelungen zum Umgang mit dem Wolf verständigt. Ein Referentenentwurf des Umweltministeriums zur Änderung des Naturschutzgesetzes sieht Erleichterungen für die Entnahme vor. Künftig soll ein Abschuss auch dann möglich sein, wenn unklar ist, welcher Wolf konkrete Schäden verursacht hat – und zwar "bis zum Ausbleiben von Schäden", wie die dpa berichtet. Die Einigung herbeigeführt hatte das Bundeskanzleramt.

Abschuss vereinfacht

Laut Entwurf des Umweltressorts soll als Voraussetzung für den Abschuss eines Wolfs künftig gelten, dass ein drohender oder bereits eingetretener Schaden „ernst“, das heißt „mehr als geringfügig“ ist. Eine Existenzgefährdung eines betroffenen Weidetierhalters soll nicht vorliegen müssen. Stellt sich heraus, dass der getötete Wolf nicht der Schadensverursacher war, sollen sukzessive weitere Wölfe getötet werden dürfen. Das soll im Einzelfall bis zur Entnahme des gesamten Rudels gehen dürfen. Zwar sei grundsätzlich das schadensverursachende Tier selbst zu entnehmen, heißt es in der Begründung. Bereits eingetretene Schäden ließen sich jedoch nicht immer durch genetische Untersuchungen eindeutig einem Tier zuordnen. In bestimmten Fällen reiche zum Abschuss eine zeitliche und räumliche Nähe zu bisherigen Rissereignissen aus. Dennoch bleibt der Zusammenhang mit einem Schadensfall von Wolfsrissen wohl bestehen. Die geschützten Tiere vorsorglich abzuschießen, bliebe damit verboten.

Wolf als Wahlkampfthema

Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch am diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel sei es, „auf berechtigte Sorgen der Bevölkerung unverzüglich zu reagieren und dadurch auch die Akzeptanz für den Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart zu erhalten“, heißt im Anschreiben des Umweltressorts. Der Druck auf Agrar- und Umweltministerium, schnellstmöglich einen Kompromiss im zu finden, war zuletzt durch das Bundeskanzleramt erhöht worden. Hintergrund dürften die im Herbst anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen sein. Dort war der Umgang mit dem Wolf zu einem wichtigen Wahlkampfthema geworden.

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