Überläufer: Die Schonzeit ist vorbei

Um die erhöhten Schwarzwildbestände zu reduzieren, hat das NRW-Umweltministerium die Unteren Jagdbehörden aufgefordert, die Schonzeit für Überläufer aufzuheben.

Am 1. August beginnt in NRW die Jagdzeit auf Überläufer. Doch um die erhöhten Schwarzwildbestände kurzfristig zu reduzieren und das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sowie Wildschäden zu mindern, hat das NRW-Umweltministerium am Montag dieser Woche die Unteren Jagdbehörden (UJB) aufgefordert, die Schonzeit für Überläufer mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2018 aufzuheben.

Was sind Überläufer?
Als "Überläufer" bezeichnen Jäger das männliche und weibliche Schwarzwild im zweiten Lebensjahr.

„Die Schonzeit für Überläufer ist damit landesweit aufgehoben“, heißt es in dem Erlass. Eine Stellungnahme der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn sei seitens der UJB nicht mehr einzuholen. Gleichzeitig werden die Jagdleiter der staatlichen Regiejagden aufgefordert, jegliche Beschränkung der Jagdausübung auf Schwarzwild durch Gewichts- oder Altersvorgaben zu unterlassen, da diese den erforderlichen Reduktionsabschuss nur erschweren würden.

Die Forschungsstelle soll dem Ministerium bis zum 15. Mai 2018 einen Erfahrungsbericht zur Entwicklung der Schwarzwildbestände und zur Wirksamkeit der vorstehenden Maßnahmen vorlegen. bp