Drei Trockenjahre in Folge (2018, 2019, 2020) haben Anwohner, Landwirte und die öffentlichen Wasserversorger nachdenklich werden lassen. Wir haben bei vier Kreis (Warendorf, Steinfurt, Coesfeld, Borken) nachgefragt, wie sie die Anträge zur Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke in diesem Jahr bewerten.
Kreis Warendorf: Privatverbrauch kürzen
Der Kreis hat ein Merkblatt entwickelt. Dort ist aufgeführt, welche Unterlagen ein Antragsteller einreichen muss. Das Papier ist noch nicht veröffentlicht.
In einigen Fällen fordert der Kreis ein hydrogeologisches Gutachten, wenn Auswirkungen der geplanten Wasserentnahme auf andere (Grundwasser-)Nutzungen, auf Schutzgebiete, die Vegetation oder andere Bodennutzungen nicht auszuschließen sind. Der Kreis geht nicht davon aus, dass 2021 bewilligte Wassermengen gekürzt werden. Einschränkungen im privaten Bereich schließt der Kreis in Zukunft nicht aus, sollte der Trend zu sinkenden Grundwasserständen anhalten. „In diesen Fällen werden wir Verbote von Grundwasserentnahmen prüfen und durchsetzen“, so Sprecher Felix Höltmann.
Kreis Steinfurt: Nur morgens und abends
Der Kreis entscheidet über die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Einzelfall. Sind schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten, die auch durch Nebenbestimmungen nicht zu verhindern sind, wird keine Erlaubnis zur Grundwasserförderung erteilt. Der Kreis fordert in Abhängigkeit von Lage und Menge der Entnahme ein hydrogeologisches Gutachten, um zu beurteilen, ob der Grundwasserkörper oder die umliegende Natur negativ beeinflusst werden. Eine Kürzung bereits erteilter Entnahmemengen ist 2021 nicht vorgesehen. Im Einzelfall will der Kreis Vorgaben machen zur wassersparenden Verwendung des Grundwassers und zur Minimierung der Verdunstungsraten. Landwirte sollen nur in den Morgen- und Abendstunden beregnen. Der Kreis entwickelt aktuell Konzepte, das Wasser in niederschlagsreichen Monaten in der Fläche zu halten. Durch Stauwehre in den Gräben kann man Regenwasser speichern und damit das Grundwasser anreichern. Laut Kirsten Wessling sind Einschränkungen des Wasserverbrauches in privaten Bereichen nicht angedacht. Das wäre auch nur in Abstimmung mit den Wasserversorgern möglich. „Wir appellieren lieber an unsere Bürger, sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.“
Kreis Coesfeld: Mais-Beregnung kritisch
Der Kreis hat bisher keine Anträge auf Grundwasserentnahme abgelehnt, da er von einem ausreichenden Wasserangebot in den Grundwasserkörpern ausgeht. „Die Niederschläge zuletzt haben aber noch nicht zu einer Auffüllung der Defizite aus den Vorjahren geführt“, sagt Hartmut Levermann. Mit Sorge beobachtet der Kreis, dass Landwirte jetzt wohl auch daran denken, ihren Mais zu bewässern. Levermann: „Bei neuen Anträgen müssen wir auch berücksichtigen, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht gefährdet wird.“ Das Entnehmen von Grundwasser, um den Rasen zu bewässern, sieht der Kreis gelassen im Vergleich zu den Mengen, die Landwirte oder Gärtner benötigen. Kritisch beurteilt der Kreis die Wasserentnahmen aus Fließgewässern. „Die größte Wassernachfrage besteht ja immer dann, wenn die Gräben ohnehin kaum Wasser führen und sich der Sauerstoffgehalt für die im Wasser lebenden Tiere vermindert“, erklärt Levermann.
Kreis Borken: Verbot bei Trockenheit
Bisher hat der Kreis Anträge auf Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser nicht abgelehnt, obwohl die Jahre 2018 bis 2020 sehr trocken waren. „Die Wasserdefizite sind noch lange nicht ausgeglichen“, sagt Karlheinz Gördes. Jeden Antrag zur Entnahme von Grundwasser prüft der Kreis nach Standort, Entnahmemenge und den damit verbundenen Folgen auf die Umwelt sowie Natur und Landschaft. Sollten 2021 erneut Fließgewässer austrocknen, will der Kreis die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verbieten, betont Gördes.
Mehr zum Thema: