Noch ist Bargeld ist des Deutschen liebstes Kind. Im Rahmen der Corona-Pandemie hat das bargeldlose Bezahlen jedoch erheblich an Bedeutung gewonnen. Um Zahlungen per Girokarte (frühere EC-Karte) entgegennehmen zu können, reichen kleine Kartenlesegeräte, nicht größer als eine Zigarettenschachtel, sowie ein Internetzugang über ein vorhandenes WLAN oder mobil über das Handynetz aus.
So läuft’s mit der Karte
Je nach Anbieter und Modell variiert der Ablauf des Bezahlvorgangs geringfügig. Bei den meist kostengünstigen Einsteigergeräten ist auf Seiten des Verkäufers ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) erforderlich. Folgende Schritte sind bei allen Anbietern ähnlich:
- Das Smartphone/Tablet des Verkäufers ist über die eigene SIM-Karte oder ein verfügbares WLAN ins Internet eingebunden.
- Das mobile Endgerät und das Kartenlesegerät verbinden sich per Bluetooth miteinander.
- Der Verkäufer gibt die Bonsumme auf seinem Handy in die App des Finanzdienstleisters ein.
- Der entsprechende Betrag erscheint auf dem Display des Kartenlesegerätes.
- Der Kunde steckt seine Karte ein oder hält sie lediglich davor. Die Legitimation der Zahlung erfolgt, wie bei stationären Geräten, durch Eingabe der PIN oder mit Unterschrift auf dem Smartphone.
- Nach erfolgter Zahlung erhält der Kunde den Bon auf Wunsch als SMS oder E-Mail.
- Der Dienstleister wickelt die Transaktion ab und überweist das Geld, abzüglich der anfallenden Gebühren, üblicherweise nach zwei bis drei Werktagen, auf das Geschäftskonto des Verkäufers.
Gute Gründe für Kartenzahlung
Viele Direktvermarkter und Marktbeschicker schätzen die Flexibilität der mobilen Kartenzahlung. Die Kunden können spontane Mehrkäufe tätigen, ohne einen Bankautomaten aufsuchen zu müssen. Gerade bei Produkten, die vor Ort abgewogen werden, fehlt dem Kunden oft die Kostenkontrolle und das Gefühl dafür, mit welchem Preis er rechnen muss. Das Wissen, mit Karte zahlen zu können, macht höhere Bonsummen möglich. Der Verkäufer profitiert außerdem davon, abends weniger Bargeld zählen zu müssen. Obendrein macht die Kartenzahlung für Langfinger den Griff in die Barkasse weniger attraktiv.
Auswahl des geeigneten Anbieters von Kartenlesegerät und Zahlungdienst
Auf dem Markt sind viele verschiedene Anbieter von Kartenlesegeräten und der dazugehörigen Software vertreten. Folgende Punkte sollten bei der Auswahl Beachtung finden:
Kaufen oder mieten: Günstigste Kaufgeräte gibt es ab etwa 30 €. Zwei Geräte der Preiseinstiegsklasse, die Direktvermarkter häufig nutzen, sind das SumUp Air (29 €) und der izettle Reader (79 €).
Banken bieten überwiegend Geräte zur Miete an. Hier sollte neben der Vertragslaufzeit ein möglicherweise erforderlicher Mindestumsatz beachtet werden.
Transaktionsgebühren: Bei erworbenen Geräten betragen die Gebühren für Zahlungen mit der Girokarte (früher als EC-Karte bekannt) etwa 0,95 % je Vorgang. Kreditkartenzahlungen kosten mit bis zu 2,75 % Gebühren deutlich mehr. Bei Mietgeräten werden häufig Umsatzklassen mit dem Anbieter vereinbart. Das heißt, der Direktvermarkter schätzt seinen Umsatz vorab und wählt die entsprechende Stufe. Macht er mehr Umsatz als ursprünglich geschätzt, zahlt er pro Transaktion einen meist entsprechend höheren Gebührensatz.
Versteckte Kosten: Je nach Anbieter können Kosten für das Konto oder die Überweisung auf das Betriebskonto anfallen. Vom Kunden veranlasste Rückbuchungen schlagen bei SumUp mit 10 € zu Buche. Andere Anbieter erheben dafür hingegen keine Gebühr.
Akzeptierte Karten: Die gängigen Geräte akzeptieren Girokarten sowie diverse Kreditkarten. Oftmals ist auch das Bezahlen mit Google Pay oder Apple Pay möglich.
PSD2-Konformität: Die „Zweite Zahlungsdienstrichtlinie“ (PSD2) verlangt die „doppelte Authentifizierung“. Das heißt: Es müssen zwei verschiedene der drei Sicherheitsmerkmale erfüllt sein:
- Etwas, das man weiß (Passwort, PIN ...),
- Etwas, das man besitzt (EC-Karte ...) oder
- Etwas Persönliches (Unterschrift, Iris ...).
Near Field Communication (NFC): Hierbei reicht es, wenn der Kunde seine Karte ans Terminal hält, weil Beträge bis 50 € gemäß der PSD2 nur der „schwachen“ Authentifizierung bedürfen.
PIN oder Unterschrift: Je nach den auf der Girokarte hinterlegten Einstellungen muss der Kunde seine Zahlung mit der PIN oder seiner Unterschrift (in diesem Fall ist der Verkäufer verantwortlich zu prüfen, ob dem Kunden die Karte gehört) legitimieren. Das Lesegerät hat keinen Einfluss darauf.
Konto: Der Direktvermarkter hinterlegt ein Geschäftskonto, das nicht mit einem persönlichen Konto verknüpft ist, beim Dienstleister. Hintergrund ist die Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU zur Vermeidung von Steuerhinterziehung.
Geldeingang: Der Zahlungsdienst verarbeitet die Transaktion und überweist das Geld in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Bei Kreditkarten kann der Vorgang auch länger dauern.
Schnittstellen zum Kassensystem: Jedes Kassensystem ist anders. Etwaige Schnittstellen sollten vor der Anschaffung eines Lesegeräts geprüft werden.
Anforderungen an mobile Endgeräte: Ob ein vorhandenes Smartphone oder Tablet kompatibel ist, lässt sich einfach auf der Homepage des Finanzdienstleisters prüfen. Beim Anbieter SumUp ist für die Verbindung zwischen Lese- und mobilem Endgerät Bluetooth 4.0 erforderlich. Für die jeweilige App müssen Android-Geräte über Android 4.4 aufwärts, Apple-Geräte mindestens über iOS 10 verfügen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt regelmäßige Systemupdates zur Sicherheit der Bluetooth-Schnittstelle.
Akkulaufzeit: Die Terminals laufen auf Akku und verfügen zum Aufladen in der Regel über einen (Micro-)USB-Anschluss. Bei Laufzeiten, die die Dauer eines Markttages unterschreiten, sollte über die Anschaffung einer Powerbank zum Wiederaufladen nachgedacht werden.
Internetfähige Kartenterminals: Einige Kartenlesegeräte verfügen über eine eigene SIM-Karte, über die sie sich ins Internet einwählen. Eine unmittelbare Anbindung an ein mobiles Endgerät ist dann nicht nötig. Bei den übrigen Geräten ist ein mit dem Internet verbundenes Smartphone unverzichtbar.
„Trinkgeldfunktion“: Dem Betrag kann ein Trinkgeld hinzugefügt werden, ohne eine zusätzliche Transaktion durchführen zu müssen.
Produktkatalog: Ein in der App angelegter Katalog kann den Bezahlvorgang beschleunigen. Gängige Produkte können dort inklusive ihrer Preise sowie einem Bild hinterlegt werden. Das Anklicken des einzelnen Produkts ersetzt dann die Eingabe des jeweiligen Preises.
Kaufbeleg: Der Kunde erhält seinen Bon auf Wunsch digital per E-Mail oder SMS. Die kostengünstigen Einsteigermodelle der Kartenleser verfügen nicht über einen integrierten Drucker. Auf Wunsch kann er jedoch beim Dienstleister erworben werden.
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