Investitionsprogramm Landwirtschaft
Mittel ins Jahr 2023 übertragen
Aufgrund anhaltender Lieferschwierigkeiten sind Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ ins Jahr 2023 möglich.
Investitionsprogramm Landwirtschaft: Wenn Sie Ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen bzw. notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, können Sie Mittel ins Jahr 2023 übertragen. Das teilt die Landwirtschaftliche Rentenbank heute, 13. Juli 2022, mit.
Übertragungsantrag stellen
Dazu müssen Sie einen Übertragungsantrag bei der Rentenbank stellen.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2022 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen.
Post: Rentenbank, Postfach 10 14 45 in 60014 Frankfurt a.M
Fax: 069 / 2107 6444
Bestätigung vom Händler- oder Hersteller einreichen
Der Antragsstelller muss zusätzlich eine Bestätigung des Händlers- oder Herstellers einreichen, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist.
Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 15. Dezember 2022. Auszahlungsanträge können bis dahin eingereicht werden.
Wurde bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht, verfällt der Anspruch. Die Rentenbank rät, im Zweifelsfall vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen.
Die Rentenbank bietet das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ seit 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an. Am 18. Juli 2022 startet es in die nächste Runde. Bis zum 27. Juli 2022 können Interessierte über das Förderportal der Rentenbank wieder Bekundungen abgeben. Voraussetzung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist eine vollständig abgeschlossene Registrierung im Rentenbank-Förderportal.
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