Landwirte können ihre Saisonkräfte während der Saison freiwillig auf Corona testen lassen. Denn um das Corona-Geschehen unter Kontrolle zu halten, empfehlen sich regelmäßige Tests. Hier profitieren Landwirte von einer neuen Regelung in der Medizinprodukteabgabe-Verordnung. Danach dürfen Corona-Schnelltests auch an landwirtschaftliche Betriebe abgegeben werden, denn sie zählen zur so genannten kritischen Infrastruktur. Zugelassene Test finden sich auf der Homepage des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Tests selber dürfen nur von geschulten Personen vorgenommen werden. Das Rote Kreuz bietet entsprechende Unterweisungen an. Zugelassene Tests finden sich auf der Homepage des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:
www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html