450 €-Kräfte

Minijobber: Ungeplantes Überschreiten der 450 €-Grenze bis zu viermal

Vom 1. Juni bis 31. Oktober 2021 dürfen Minijobber die 450 €-Grenze in vier Monaten statt sonst drei Monaten pro Zeitjahr unvorhersehbar überschreiten.

Überschreitet das Arbeitsentgelt von Minijobbern regelmäßig 450 € pro Monat, liegt keine geringfügige Beschäftigung vor. Aber: Das gilt nicht, wenn die 450-€-Grenze nur gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird, etwa weil ein anderer Mitarbeiter erkrankt. Die Mehrarbeit darf im Voraus nicht vereinbart sein.

Überschreitung in 4 Monaten pro Zeitjahr

Als „gelegentlich“ gilt die Überschreitung normalerweise, wenn das Entgelt in nicht mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres...