Umsatzsteuerpauschalierung: Neue Ohrfeige aus Brüssel

Die Bundesregierung hat ein neues Problem. Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, und zwar wegen der Umsatzsteuerregeln für die Land- und Forstwirtschaft. Noch ein Vertragsverletzungsverfahren - kein Aushängeschild für gute Regierungsarbeit.

Die Bundesregierung hat ein neues Problem. Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, und zwar wegen der Umsatzsteuerregeln für die Land- und Forstwirtschaft. Noch ein Vertragsverletzungsverfahren, kein Aushängeschild für gute Regierungsarbeit.

Pauschalierende Landwirte berechnen auf ihre Umsätze 10,7 % Umsatzsteuer (für Forsterzeugnisse gelten andere Sätze), führen das Geld aber nicht ans Finanzamt ab. Im Gegenzug dürfen sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das Finanzamt erstattet also nicht die an Lieferanten oder Dienstleister gezahlte Umsatzsteuer.

Ein Nullsummenspiel?

Im Großen und Ganzen soll das ein Nullsummenspiel sein, vereinnahmte und gezahlte Umsatzsteuer sich gegenseitig ausgleichen. Für die Bauern ergibt sich trotzdem ein Vorteil, denn sie haben die Wahl: entweder diese Pauschalregelung oder die sogenannte Regelbesteuerung, wie sie jeder andere Unternehmer anwendet. Wer gerade sehr viel investiert, fährt mit der Regelbesteuerung besser, andernfalls ist die Pauschalierung oft günstiger. Eine Rolle spielt auch, wie der Betrieb ausgerichtet ist. Klar ist in jedem Fall: Wer pauschaliert, spart eine Menge Büroarbeit: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine Umsatzsteuererklärung, keine Vorauszahlungen.

Genau da liegt auch die eigentliche Begründung der EU für diese Vorschriften: Gewollt ist, dass vor allem kleine und mittlere Betriebe von pingeliger Rechnerei und Dokumentation entlastet werden. Es ging also nicht darum, ihnen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Zumindest ist das die offizielle Lesart.

Ungerechtfertigte Besserstellung der deutschen Bauern

In Deutschland gilt die Pauschalierungsmöglichkeit für alle Land- und Forstwirte, und genau daran stößt sich Brüssel, seit Jahren! Großen Betrieben, so die dortige Überzeugung, ist die exakte Steuerbuchführung durchaus zuzumuten. Schon mehrfach hat die Kommission Berlin gemahnt, aktiv zu werden und die Vorschriften anzupassen, doch bisher ist quasi nichts geschehen.

Die neue Ohrfeige aus Brüssel kommt daher nicht überraschend. Die Pauschalierung, wie sie in Deutschland gehandhabt wird, unterlaufe EU-Recht und sorge für eine ungerechtfertigte Besserstellung der deutschen Bauern, sagt die Kommission. Und bisher ist Berlin offenbar noch kein überzeugendes Gegenargument eingefallen.

Jetzt kommt es darauf an, passend zu reagieren. Wenigstens für die kleinen und mittleren Höfe muss die Pauschalierung gerettet werden, um sie vor bürokratischem Ballast und höheren Kosten für die Buchstelle zu bewahren. Unternimmt die Bundesregierung nichts oder nicht schnell genug, droht die ganze Regelung zu kippen. Das würde einmal mehr die Kleinbetriebe belasten und den Strukturwandel weiter anheizen, ganz überflüssigerweise.

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