Milchmarkt: Einen Versuch ist es wert

Was dürfen Molkereigenossenschaften auf dem Milchmarkt und was nicht? Genauer: Dürfen sie ihr Angebot dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gegenüber bündeln? Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Bonn, findet dazu keine eindeutige Antwort.

Wirklich „festnageln“ lässt er sich nicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Bonn, findet keine eindeutige Antwort auf die Frage, was Molkereigenossenschaften auf dem Milchmarkt dürfen und was nicht. Konkret: Dürfen Genossenschaften ihr Angebot dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gegenüber bündeln oder nicht? Im Interview mit dem Wochenblatt bleibt der Behördenchef ausgesprochen vorsichtig.

Die Debatte um die Marktmacht bestimmter Unternehmen hat wieder an Tempo gewonnen. Nachdem das Bundeskartellamt die Fusion des Handelsriesen Edeka mit dem Konkurrenten Kaiser‘s Tengelmann verboten hat, springt nun Sigmar Gabriel für den LEH in die Bresche: Mit dem Hinweis auf viele Arbeitsplätze, die zu sichern seien, hat der SPD-Wirtschaftsminister angekündigt, die Verschmelzung zu erlauben.

Mit den Konsequenzen dürfen sich dann die Zulieferer des Handels herumschlagen. Den Verkäufern sitzen immer weniger Einkäufer gegenüber, die schon allein wegen ihres Marktanteils jeden Lieferanten unter Druck setzen können. Ihr Motto: Wenn Du nicht zu dem Preis lieferst, den wir dir vorgeben, dann eben nicht. Die Konkurrenz steht Schlange vor der Tür.

Deutlich wird das vor allem bei der Milch. Standardwaren wie H-Milch, Trinkmilch, einfacher Goudakäse oder Butter und Magerquark sind einfach in der Herstellung, aber auch ohne besondere Eigenschaften. Und so ist der Preis das einzige Verkaufsargument, solange die Zahl der potenziellen Anbieter viel größer ist als die der Abnehmer. Die Molkereien unterbieten sich gegenseitig.

Welche Chance hat die Milchwirtschaft, dem LEH etwas entgegenzusetzen? Vielleicht wäre eine Bündelung des Angebotes bei den Massenprodukten doch ein Ausweg? Dazu müsste man sich aber mit den Wettbewerbern an einen Tisch setzen. Das fällt manchem nicht leicht. Außerdem ist klar, dass juristische Hürden zu nehmen sind, die das Kartellrecht setzt. Mal eben den Markt auf den Kopf stellen, das geht nicht.

Gemeinsames Auftreten gegenüber dem LEH ist kein Allheilmittel und löst allein nicht die strukturellen Probleme am Milchmarkt. Aber wenn sich für die Genossenschaften eine Chance bietet, damit bessere Erlöse für die Milchbauern abzusichern, dann wäre es sträflich, nicht wenigstens den Versuch zu unternehmen.