Initiative Tierwohl – die Zweite

2018 geht das System in die zweite Runde, mit mehr Geld – rund 130 Mio. € pro Jahr bis 2020. Neben neuen Vorgaben gelten dann niedrigere Vergütungssätze. Gilt damit noch das Prinzip "Kostenerstattung für Mehraufwand?"

2018 geht das System in die zweite Runde, mit mehr Geld. Doch neben neuen Vorgaben gelten dann auch niedrigere Vergütungssätze. Gilt damit noch das Prinzip "Kostenerstattung für Mehraufwand"? Und wie wirkt sich ein staatliches Tierwohl-Label aus?

Das muss man der Initiative Tierwohl (ITW) lassen: Nach heftigen Geburtswehen hat sich das System etabliert und funktioniert nun weitgehend geräuschlos. Schweine- und Geflügelhalter bekommen Geld dafür, dass sie bestimmte Standards einhalten, vor allem bei den Haltungsbedingungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Der Handel bezahlt je kg Fleisch und Wurst 4 Cent dafür – die er sich von den Konsumenten in den Geschäften zurückholt.

Schwierigkeiten gibt es trotzdem. So sind mittlerweile die beiden Tierschutzverbände, die anfangs als Berater mit von der Partie waren, ausgestiegen. Angeblich weil die ITW nicht genug für den Tierschutz tut. Außerdem stehen viele Landwirte immer noch auf den Wartelisten, weil das Interesse der Bauern an der Initiative viel größer war als erwartet. Etliche haben schon in Tierschutz investiert, bekommen aber nun dafür keine Entlohnung. Nicht zuletzt leidet das System darunter, dass nicht jedes Einzeltier als „Tierwohl-Schwein“ (oder -Huhn) erkennbar ist. Das Fleisch ist anonym. Und außerdem stellen alle Vorgaben auch nicht sicher, dass es jedem einzelnen Tier zeitlebens garantiert gut geht. Krankheiten und Verletzungen können immer einmal vorkommen. Gleichwohl hätten Verbraucher am liebsten die Garantie: Tierwohl-Schweine, -Hühner und -Puten sind „glückliche“ Tiere.

Mehr Geld für die zweite Runde

2018 geht das System in die zweite Runde, mit mehr Geld – rund 130 Mio. € pro Jahr bis 2020. Theoretisch könnten jetzt alle Betriebe von den Wartelisten zusätzlich teilnehmen. Doch gleichzeitig gelten neue Vorgaben und Kriterien für die Tierhaltung, zum Teil auch niedrigere Vergütungssätze (Seite 36). Sehr schnell lässt sich ausrechnen, dass die Grundförderung von 500 € pro Betrieb nicht einmal ausreicht, um die Pflicht­audits, die Tränkwasser- und Stallklimachecks zu bezahlen. Auch mehr Platz in der Bucht wird nicht immer kostendeckend vergütet.

Gilt Grundprinzip überhaupt noch?

Außerdem wurden neue Höchstbeträge je Tier festgesetzt. Wer besonders viel tun will für das Tierwohl, muss das auf eigene Rechnung erledigen. Grundprinzip der Initiative ist eigentlich Kostenerstattung für Mehraufwand – nicht mehr und nicht weniger. Fraglich ist, ob das noch gilt.

Und wie wirkt sich ein staatliches Tierwohl-Label aus?

Bedroht wird das ITW-System schließlich vom geplanten staatlichen Tierwohl-Label. Da ist noch vieles unklar. Wenn es nicht gelingt, die beiden Ansätze vernünftig miteinander zu verknüpfen, dann bleibt womöglich der gute Ansatz auf der Strecke, die Verbraucher für mehr Tierwohl in der Breite der Tierhaltung finanziell in die Pflicht zu nehmen – und sei es nur mit ein paar Cent. Das darf nicht passieren.