Kommentar

Agrarpaket: Ein Paket, kein Geschenk

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat ein "Agrarpaket" geschnürt. Insektenschutz, Tierwohl; Agrarumweltprogramme: Damit soll der Eindruck entstehen, die wichtigen Zukunftsfragen der Landwirtschaft seien gelöst. Sind sie aber nicht.

Da ist alles drin: Insektenschutz, Tierwohl und mehr Geld für Agrarumweltprogramme. Das sogenannte Agrarpaket von Julia Klöckner soll wohl den Eindruck erwecken, dass jetzt die wichtigen Zukunftsfragen der Landwirtschaft mit einem großen Wurf beantwortet werden. Tatsächlich ist das aber nicht so.

Eine wirklich gute „Komplettlösung“ wäre die Chance gewesen, Landwirtschaft und Verbraucher einander näherzubringen. Oft genug hat die Agrarwirtschaft ihre Bereitschaft zur Veränderung betont, wenn ihr nur Verlässlichkeit und Planungssicherheit geboten werden. Aber das Agrarpaket, zu einem guten Teil vom Umweltministerium mitgestaltet, beinhaltet nichts davon. Für die Landwirte bringt es vor allem neue Auflagen oder Belastungen mit sich:

Der Anteil der Direktzahlungen, die in die Zweite Säule umgeschichtet werden, steigt um ein Drittel von jetzt 4,5 auf 6 %. Julia Klöckner betont zwar, es gehe dabei nur um 4,50 €/ha oder insgesamt 75 Mio. €. Und außerdem flössen die ja zu 90 % auch noch zurück in die Landwirtschaft, als Vergütung für die Teilnahme an den Agrarumweltprogrammen. Was die Ministerin vergisst zu erwähnen: Wer daran teilnimmt, muss auf bestimmte Dinge verzichten und/oder besondere Leistungen im Sinne des Naturschutzes erbringen – zusätzlich. Im Klartext: Wer sich das Geld zurückholen will, muss mehr leisten.

Gravierend sind die geplanten Einschnitte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Dabei geht es nicht nur um eine Minderung des Glyphosateinsatzes um drei Viertel von 2020 an (Klöckner: „Politisch ein totes Pferd“), sondern auch um andere Herbizide und Insektizide. In „besonders schutzbedürftigen Gebieten“ sollen bestimmte Präparate gar nicht mehr angewendet werden dürfen. Außerdem werden für ihre Anwendung Mindestabstände von 5 bzw. 10 m zu Gewässern eingeführt, und es sollen extra Rückzugsräume für Insekten ausgewiesen werden. Was das in der Praxis gerade in Betrieben mit kleineren Schlaggrößen bedeutet, lässt sich gegenwärtig nur ahnen – ganz abgesehen davon, dass es in anderen EU-Ländern vergleichbare Vorschriften nicht gibt.

Das Tierwohllabel soll nun endgültig kommen, und zwar freiwillig. Was genau für das dreistufig konzipierte Siegel vorgeschrieben werden wird, ist im Detail noch offen. So bleibt auch unklar, ob und in welcher Form das Programm der Initiative Tierwohl eingebunden werden kann oder soll. Vor allem aber ist nicht erkennbar, wie und in welcher Form die Bauern davon profitieren. Ob das Tierwohllabel überhaupt eine nennenswerte Marktdurchdringung erreicht, bleibt abzuwarten. Die Begeisterung dafür in Politik und Wirtschaft hält sich in Grenzen.

Alles in allem ist das Agrarpaket nicht gerade der „Renner“. Wichtige Anliegen des Natur- und Umweltschutzes sind darin verankert, während der Nutzen für die Landwirtschaft fraglich ist. Falls es so umgesetzt wird, haben die Bauern lange daran zu „knacken“.