Kommentar

Die Düngeverordnung gilt

Mit der seit dem 2. Juni geltenden Düngeverordnung brechen wahrlich neue Zeiten an. Landwirte müssen sich mit vielen neuen Fragen auseinandersetzen. Das Alltagsgeschäft eines Landwirts wird sich verändern.

Im Grundwasser finden Labore manchmal erhöhte Nitratwerte. Das darf kein Dauerzustand bleiben. Die Landwirtschaft muss jetzt handeln, schon um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Jeder einzelne ist gefordert.

Die seit dem 2. Juni geltende Düngeverordnung stellt klare Regeln auf. Jeder Landwirt muss sich jetzt fragen: Reicht der Güllelagerraum? Passt die Flächenausstattung noch zur Viehhaltung? Müssen die Düngestrategien überdacht werden? Ist die effektivste Ausbringtechnik verfügbar? Je früher Antworten auf die Fragen gefunden werden, desto besser.

Es brechen neue Zeiten an:

Die Sperrfristverlängerung sorgt dafür, dass vor allem im Frühjahr viel Gülle auf den Acker kommt, da die Pflanzen die Nährstoffe dann besonders effizient in Wachstum umsetzen. Diese Zeit wird Landwirten und Lohnunternehmern, aber auch der Landbevölkerung einiges abverlangen. Die Gülletanker werden rund um die Uhr fahren, um die großen Mengen in der kurzen Zeit bewältigen zu können. Das führt trotz bester Ausbringtechnik zu einer permanenten Geruchs­belästigung, die ein einfühlsames Konfliktmanagement in der Nachbarschaft erfordert.

Die moderne Technik ist in der Lage, die Nährstoffeffizienz nochmals zu steigern. Dazu gehört, dass die neuen Verfahren gerade jetzt eine Bewährungsmöglichkeit auf dem Acker bekommen. Natürlich sind Schleppschuh, Scheibeninjektor oder Strip-Till nicht als Gratisangebot bei Lohnunternehmen und Maschinengemeinschaften zu haben. Doch wenn Landwirte dank besserer Düngewirkung im Anschluss Mineraldünger einsparen, müssen keine Mehrkosten entstehen.

Die Fütterung kann in etlichen Fällen noch optimiert werden, um den Nährstoffanfall bei Schwein, Rind oder Geflügel gering zu halten.

Herausforderungen im Alltag

Die eigentliche Herausforderung besteht in der Alltagsarbeit des Landwirts als Ackerbauer. Er muss die Düngegaben feinfühlig mit dem nachhaltigen Ertragspotenzial seiner Böden in Einklang bringen. Bei den Unwägbarkeiten des Wetters war das schon vor der neuen Düngeverordnung schwierig. Doch bei unerwartet schlechten Erträgen oder Missernten schränken Düngegaben, die sich im Nachhinein als überhöht herausstellen, den Handlungsspielraum im Folgejahr ein.

Das Wochenblatt startet in dieser Woche eine Beitragsserie zur Düngeverordnung. Lesen Sie nach, welche „Spielregeln“ jetzt gelten.