Bodenpreise: Völlig abgehoben

Die Bodenpreise kennen, von Ausnahmen abgesehen, seit Jahren nur eine Richtung: aufwärts. Dafür sind vor allem drei Gründe maßgeblich.

Das ist keine gute Nachricht, wenn sie auch nicht überraschend kommt: Die Bodenpreise sind im vergangenen Jahr wieder einmal gestiegen, um rund 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Der mittlere Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen lag bei rund 53.000 €/ha, der Höchstwert im Kreis Borken bei 100.000 €/ha.

Düngevorschriften, Zinsen und Investoren

Wie sind diese Zahlen zu erklären? Jeder Fachschüler kann ausrechnen, dass aus dem Ackerbau mit gängigen Fruchtfolgen solche Kaufpreise in der Regel nicht zu finanzieren sind. Und trotzdem kennen die Bodenpreise, von Ausnahmen abgesehen, seit Jahren nur eine Richtung: aufwärts. Drei Gründe sind maßgeblich:

  • Verschärfte Düngevorschriften und Flächenfraß setzen Veredlungsbetriebe verschärft unter Druck. Auch ohne dass die Tierbestände wachsen, werden immer mehr Flächen benötigt, um den Wirtschaftsdünger auszubringen – andernfalls müsste er zu hohen Preisen „exportiert“ werden. Und jeder Hektar, der für den Straßen- oder Wohnungsbau verlorengeht, will auch ersetzt werden. Sehr häufig wird also die Tierhaltung über (zu) teuren Landzukauf quersubventioniert.
  • Die Zinsen sind immer noch extrem niedrig, Geldanlagen in festverzinsliche Wertpapiere deshalb unattraktiv. Aktien bergen zumindest kurzfristig hohe Kursrisiken, und Analysten sehen die Börsen schon wieder vor einem neuen Abschwung. Landwirtschaftliche Flächen dagegen sind nicht vermehrbar, gelten als wertstabil und bieten bei Verpachtung zumindest eine bescheidene Rendite. Die Pachten folgen tendenziell den Kaufpreisen. Das Vorkaufsrecht der Landwirte läuft ins Leere, wenn Mondpreise geboten werden. Sie können dann nicht mithalten.
  • Mehr denn je scheinen Investoren und Spekulanten am Markt aktiv zu sein, die ursprünglich mit der Landwirtschaft nichts zu tun hatten. Das gilt besonders für die ostdeutschen Bundesländer, aber zunehmend auch für Nordwestdeutschland. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Zukäufe von Unternehmens- bzw. Gesellschaftsanteilen, sogenannte Share Deals. Mit solchen Geschäften werden oft die Schutzvorschriften des Grundstückverkehrsgesetzes umgangen und obendrein auch noch die Grunderwerbsteuer gespart, in Niedersachsen 5 % vom Kaufpreis, in Hessen 6 % und in Nordrhein-Westfalen 6,5 %.

Was tun?

Längst überfällig ist deshalb die Initiative, die Vorschriften für die Share Deals zu verschärfen. Dabei geht es unter anderem um längere Haltefristen. Viel besser wäre es jedoch, die Regeln für die Grunderwerbsteuer für alle Käufer einheitlich anzuwenden – dann aber mit Steuersätzen, die weniger schmerzhaft sind. Damit wäre den Landwirten mehr geholfen. Und letztlich stellt sich die Frage, wann endlich ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Familienbetriebe vor den Goliaths des freien Kapitals wirksam schützt.