Alle Macht den Tierrechtlern?

Das Landgericht Magdeburg hat Tierrechts-Aktivisten straffrei gelassen, die eindeutig Hausfriedensbruch begangen hatten. Dieses Urteil ist ein Alarmsignal.

Dieses Urteil ist ein Alarmsignal: Das Landgericht Magdeburg hat Tierrechts-Aktivisten straffrei gelassen, die eindeutig Hausfriedensbruch begangen hatten. 2013 waren sie in Schweineställe eingedrungen und hatten dort Filmaufnahmen gedreht, die Missstände in der Tierhaltung dokumentieren sollten.

Wie zuvor schon das Amtsgericht in Haldensleben stellten sich die Magdeburger Richter auf den Standpunkt, dass der zweifelsfrei begangene Hausfriedensbruch wegen eines „Notstands“ gerechtfertigt war und deshalb nicht zu bestrafen sei. Eine Anzeige bei der zuständigen Behörde sei nicht Erfolg versprechend gewesen.

Offene Türen für Selbstjustiz?

Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren schnell zum Oberlandesgericht weiterträgt. Andernfalls werden der Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet. Dabei geht es längst nicht nur um die Landwirtschaft. Hier werden die Grundfesten unseres Rechtssystems berührt.

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Und aus gutem Grund ist der Grundsatz der Gewaltenteilung Basis unserer Rechtsordnung. Kontrollen und Sanktionen sind Sache der Behörden. Das gilt auch dann, wenn öffentlich diskutierte Bereiche wie die Nutztierhaltung betroffen sind. „Alle Macht dem Volke“ bedeutet nicht, dass jeder tun kann, was er will, sofern er ehrenwerte Ziele verfolgt – oder das wenigstens behauptet.

"Arbeiten in einer rechtlichen Grauzone"

Das Magdeburger Urteil spielt damit dubiosen Vereinen wie dem „Deutschen Tierschutzbüro“ in die Karten, das schon in Stellenanzeigen ganz offen Mitarbeiter für Arbeit in „rechtlichen Grauzonen“ sucht, potenzielle Straftäter also. Den Tierrechtlern geht es aber gar nicht um eine Verbesserung der Tierschutzvorschriften, sondern um die gänzliche Abschaffung der Nutztierhaltung. Und ganz nebenbei lassen sich Spendenaufrufe mit Skandalbildern sehr effektvoll „garnieren“. So macht es auch „Animal Rights Watch“, deren Filmer in Magdeburg vor Gericht standen. Übrigens wurden 2013 beide Vereine in NRW von der rot-grünen Landesregierung mit der Zulassung zum Verbandsklagerecht geadelt.

Das angeführte Recht zur Selbsthilfe, welches das Strafgesetzbuch zur Abwendung einer „gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ zugesteht, haben die Tierrechtler übrigens sehr eigenartig interpretiert: Mitteilungen an die Behörden erfolgten erst mit mehrmonatiger Verspätung. Kein einziges Schwein ist in dieser Zeit als Folge der Aktion anders behandelt worden als vorher.

So viel zum Thema Notstand.