Alterssicherung der Landwirte

Mehr Rente ab Juli

Der Bundestag hat Leistungsverbesserungen in der Alterssicherung der Landwirte beschlossen, u.a. steigen die Renten der Landwirte zum 1. Juli um 5,35 % in den alten Bundesländern.

Die Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte sollen besser werden. Das zugrundeliegende Gesetz - das Rentenanpassungs-und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz - nickte der Bundestag vergangene Woche ab. Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) werden - wie jedes Jahr - zum 1. Juli angepasst.

Mehr Rente ab Juli

  • Die Rentenanpassung führt in diesem Jahr zu einer Erhöhung der Renten um 5,35 % in den alten Bundesländern und um 6,12 % in den neuen Bundesländern.
  • Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der neue allgemeine Rentenwert in der AdL somit 16,63 € (bisher: 15,79 €); der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beträgt 16,37 € (bisher 15,43 €).

So berechnen Sie Ihre ungefähre Rente:
Allgemeiner Rentenwert (ab Juli 16,63 €) x Beitragszeit als Landwirt in Monaten (Beispiel 30 Jahre = 360 Monate) = Summe 5986,80 € im Jahr = 498,90 € monatlich ab Juli 2022. (alt = 473,70 €)
Hier geht es zum Rentenschätzer der SVLFG.

Zuschlag auf Erwerbsminderungsrente

  • Bezieher von Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte erhalten ab dem 1. Juli 2024 einen Zuschlag zu ihrer Rente.
  • Der Zuschlag sieht eine Staffelung je nach Beginn der jeweiligen Rente vor: vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 ein Zuschlag von 7,5 % und vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 ein Zuschlag von 4,5 %.

"Damit bedeutet die diesjährige Rentenanpassung auch für die Rentenbezieher in der AdL eine deutliche Rentenerhöhung", teilt das Bundeslandwirtschaftministerium in seiner Pressemitteilung mit.

Einige Bezieher von Erwerbsminderungsrenten in der AdL können von den bisherigen Leistungsverbesserungen nicht profitieren, wenn sich die Zuschläge nur auf künftige Erwerbsminderungsrenten beziehen. Ihre Situation soll sich mit der neuen Anpassung ab Juli 2024 verbessern. Auch sie sollen einen Zuschlag erhalten.

Die finanzielle Situation der Rentner dürfte sich in Anbetracht der Inflation (Mai 7,9 %) nicht verbessern. Hinzukommt, dass mit steigender Bruttorente steigende Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse fällig werden.

Hintergrund: Wie auch für jeden Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung gilt, dass nach einer Rentenanpassung der Rentenzahlbetrag trotz unveränderter Beitragssätze entsprechend höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse zu zahlen sind. Der zu zahlende Beitragsanteil bei der SVLFG-LKK beträgt 7,95 %. Dieser Beitragsanteil wird durch den Rentenversicherungsträger automatisch vom Rentenzahlbetrag einbehalten und an die SVLFG-LKK abgeführt. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt ein Beitragssatz von 3,05 % (bzw. 3,40 % für Kinderlose).

Eine Änderung der Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber zum 1.Juli 2022 nicht vorgesehen, teilt uns die SVLFG auf Anfrage mit.

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