Anfang Juli hat der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände mit der Gewerkschaft IG BAU eine Bundesempfehlung für die Tariflöhne in der Landwirtschaft beschlossen. Diese sieht eine rückwirkende Erhöhung der Löhne zum 1.1.2021 um 2,7 % in den alten und 3,1 % in den neuen Bundesländern vor, wobei die Erhöhungen für die zurückliegenden Monate durch eine Einmalzahlung abgegolten werden können. Soweit Sie bisher übertarifliche Löhne gewährt haben, können Sie die übertariflich gezahlten Beträge auf die Tariflohnerhöhung anrechnen. Insbesondere gilt dies für Lohnerhöhungen, die Sie bereits im Vorgriff auf die Erhöhung der Tariflöhne gewährt haben.
Für die unterste Lohngruppe der ungelernten Kräfte, die länger als vier Monate im Betrieb angestellt sind, soll weiterhin der gesetzliche Mindestlohn gelten, der zum 01.01.2021 auf 9,50 € und zum 01.07.2021 auf 9,60 € gestiegen ist. Auf einen Branchenmindestlohn konnten sich die Tarifvertragsparteien nicht einigen.
Die Ausbildungsvergütungen sollen um mindestens 3,0 % steigen. Die Empfehlung gilt für die Zeit bis zum 31.12.2021.
Beschlossen wurde auch, möglichst bald die Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag über die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft wieder aufzunehmen, der zum 31. Dezember 2020 von den Arbeitgeber-Verbänden gekündigt wurde. Basierend auf der Bundesempfehlung sind nun die regionalen Arbeitgeberverbände am Zuge, diese mit der IB Bau für die jeweiligen Gebiete auch tatsächlich umzusetzen. Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft (WLAV) hofft auf eine baldige Einigung: „Wir rechnen in den nächsten zwei Wochen mit einer Einigung für unser Verbandsgebiet“, so Marion von Chamier vom WLAV. Sobald diese steht, werden wir berichten.