Lehre: Zitterpartie vor der Prüfung

Nils Rehermann steht vor dem Abschluss zum Landwirt. Doch ein Anruf ließ ihn zittern, ob er in diesem Jahr wirklich zur Prüfung antreten kann. Ein Versäumnis aus dem zweiten Lehrjahr holte ihn ein.

Eigentlich begann für Nils ­Rehermann das Jahr 2022 so wie für viele Azubis der Landwirtschaft im dritten Lehrjahr. Täglich wartet die Arbeit auf dem Lehrbetrieb. Am Horizont kündigen sich die Abschlussprüfungen im Sommer an. Er schmiedet Pläne für die Zeit danach.

Doch im März bekam der junge Mann aus Bad Driburg-Herste, Kreis Höxter, einen Anruf von der Landwirtschaftskammer in Münster. Er kam gerade aus dem Sauenstall seines Ausbilders Markus Pollmann in Steinheim. Angeblich hätte er für zwei Monate im zweiten Ausbildungsjahr im absoluten Beschäftigungsverbot gestanden. Diese Zeit würde seiner Ausbildung nicht ­angerechnet. Und plötzlich waren Nils’ Zukunftspläne bedroht.

Fehlende Untersuchung

„Das hat mir Panik gemacht“, sagt der angehende Landwirt im Rückblick. Gedankenspiele kreisten in dem 19-Jährigen: Heißt das, ich werde nicht zur Prüfung im Sommer zugelassen und muss erst auf die Termine im Januar warten? Kann ich nicht, wie geplant, zu Hause die Ernte mit einbringen und mein Gesellenjahr für die Fachschule beginnen?

Nils rief seinen ehemaligen Ausbilder Martin Rehermann an. Mit ihm ist er weder verwandt noch verschwägert. Nils hatte dort seine ersten beiden Lehrjahre verbracht. Der Gemischtbetrieb mit Milchvieh und Schweinemast liegt nur wenige Kilometer vom elterlichen Hof in Brakel-Schmechten entfernt.

Auch Ausbilder Martin ­Rehermann bekam im März ein Schreiben von der Landwirtschaftskammer mit dem Hinweis, dass Nils zwei Monate im Beschäftigungsverbot gestanden hätte.

Doch...