Finanzen in der Corona-Krise

Lebensversicherung kündigen?

Sollte man eine bereits bestehende kapitalbildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung (= Bestandsvertrag) zurückkaufen beziehungsweise kündigen?

Für clevere Finanzentscheidungen: Hier liefern wir nochmal die spannendsten Fragen aus unserem Wochenblatt-Online-Finanzseminar mit fundierten Antworten von unserem Referenten Professor Hartmut Walz, unabhängiger Finanzexperte, Finanzblogger, und Autor.

Frage: Sollte man eine bereits bestehende kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung (= Bestandsvertrag) zurückkaufen beziehungsweise kündigen?

Antwort (Prof. Dr. Hartmut Walz): Es kommt auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Merkmalen und Kenngrößen an, die für "Normalsterbliche" schlecht bis überhaupt nicht zu erhalten, zu erheben oder festzustellen und zu bewerten sind. Und daher kann ich Ihnen lediglich die Gründe erläutern, warum Sie die Frage nur dann ordentlich geklärt bekommen, wenn Sie das Geld für eine Begutachtung in Ihrem Interesse in die Hand nehmen, zum Beispiel für einen Honorarberater oder Versicherungsberater – nicht jedoch, wenn Sie beim Versicherer oder beim provisionsabhängigen Mittler oder Makler nachfragen. Ohne Expertenrat haben Sie keine Chance!

Lebens- oder Rentenversicherung: Vertrag abschließen?

Wenn Ihre Frage gelautet hätte: Soll ich heute, im Jahr 2020, angesichts der bestehenden Nullzinswelt plus Coronakrise noch eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abschließen, wäre meine Antwort ein klares "Nein".

Sie werden bei einem solchen Vertrag kaum das eingezahlte Geld wiedersehen, da die hohen Kosten die Miniverzinsung auf den Sparanteil übertreffen werden. Beziehen Sie noch den Kaufkraftschwund durch die Inflation ein, geraten Sie "ganz sicher" ins Minus.

Versunkene Kosten manipulieren Entscheidungen

Ihre Frage nach der richtigen Entscheidung bei Bestandsverträgen ist jedoch aus zweierlei Gründen schwieriger: Erstens ist ein Teil Ihres Geldes nach dem bereits vor Jahren erfolgten Abschluss in jedem Fall verloren, das heißt, es ist weg - ganz egal ob Sie den Vertrag weiterführen oder auflösen. Dieses Geld nennt man "versunkene Kosten". Versunken sind beispielsweise die bereits...


Mehr zu dem Thema